Sozialausschuss setzt sich für mehr Spielräume und regionale Lösungen ein
Stuttgart. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 22. Januar 2015, die Einrichtung einer Terminservicestelle für Facharzttermine in Baden-Württemberg beraten. Dies teilte die Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Bärbl Mielich, mit. Dabei sei einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen, wonach sich die Landesregierung über den Bundesrat für eine Neufassung des § 75 Absatz 1a SGB V (Versorgungsgesetzes) einsetzen soll, mit großer Mehrheit zugestimmt worden. „Es muss mehr Spielräume für die Länder geben, um regionale Lösungen zu entwickeln“, betonte Mielich.
Wie Bärbl Mielich ausführte, werde im Änderungsantrag gefordert, die Kassenärztlichen Vereinigungen von der Verpflichtung zur Einrichtung von Terminservicestellen unter bestimmten Bedingungen zu entbinden. Zum Beispiel, wenn sie mit den Krankenkassen eine Vereinbarung mit Wirkung für das jeweilige Bundesland über eine Terminvermittlung treffen würden, die einen Zugang zu fachärztlichen Behandlungsterminen innerhalb der 4-Wochen-Frist gewährleiste, oder wenn die Kassenärztlichen Vereinigungen durch andere organisatorische Maßnahmen einen solchen Zugang zu fachärztlichen Behandlungsterminen sicherstellen würden.
Wie Bärbl Mielich erläuterte, sehe das am 17. Dezember 2014 im Bundestag verabschiedete Gesetz bislang eine Regelung vor, nach der sich jeder gesetzlich Versicherte, der vom Hausarzt eine Überweisung zum Facharzt erhalten habe, zur Vermittlung eines Facharzttermins an eine zentrale Servicestelle wenden könne. Diese zentrale Terminservicestelle sei von der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung einzurichten und solle die Aufgabe erhalten, den Versicherten innerhalb einer Woche einen Facharzttermin zu vermitteln. Die Wartezeit auf diesen Termin dürfe im Regelfall vier Wochen nicht überschreiten.
Die Landesregierung begrüßt dieses Ziel Mielich zufolge im Grundsatz uneingeschränkt. Dennoch sei es sachgerecht, den Ländern bei der angestrebten Regelung der Terminservicestelle Spielräume zu lassen. „Die Regelung muss angepasst an die regionale Versorgungssituation effektiv und kostengünstig umgesetzt werden“, betonte sie. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) habe mitgeteilt, dass derzeit etwa 13 Millionen Überweisungen pro Jahr an niedergelassene Fachärzte ergingen. Insgesamt würden pro Jahr von den Fachärzten jedoch rund 37 Millionen Behandlungsfälle erbracht. „Das bedeutet, dass bislang nur zirka jeder dritte Behandlungsfall bei Fachärzten auf eine Überweisung zurückzuführen ist“, so Mielich. „Es ist daher davon auszugehen, dass es Versicherte weiterhin vorziehen werden, sich selbst bei einem Facharzt ihrer Wahl um einen Termin zu bemühen. Versicherte dürften sich überdies nur dann an die Terminservicestelle wenden, wenn sie über eine Überweisung verfügten.
2013 seien bei der KVBW insgesamt 76 Beschwerden von gesetzlich Versicherten zum Thema Terminvergabe eingegangen. In den ersten drei Quartalen 2014 seien es 58 gewesen. „Wichtigstes Kriterium bei der Frage, wie schnell ein Patient behandelt werden soll und einen Termin bekommt, ist die medizinische Dringlichkeit, die sich auf objektivierbare Kriterien stützt“, führte Bärbl Mielich aus.