Sozialausschuss stimmt Gesetzentwurf zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes und Kriegsopfergesetzes zu

Stuttgart. Dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes und des Kriegsopfergesetzes hat der Sozialausschuss des Landtags in seiner Sitzung am heutigen Donnerstag, 20. September 2007, gegen die Stimmen von SPD und GRÜNEN zugestimmt. Dies teilte die Vorsitzende des Gremiums, die GRÜNEN-Abgeordnete Brigitte Lösch, mit. Das bisherige Regelungswerk des Landeskrankenhausgesetzes soll aktualisiert, entbürokratisiert und dereguliert werden, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Es sollen jene Vorschriften, die wirtschaftliches Handeln behindern und in unternehmerische Freiheiten eingreifen, so weit wie möglich abgebaut, die Transparenz behördlicher Entscheidungen verbessert sowie Verwaltungsverfahren gestrafft werden. Darüber hinaus wird eine nicht mehr gültige Vorschrift des Kriegsopfergesetzes formell aufgehoben. In dem Änderungsgesetz wird nach Angaben der Ausschussvorsitzenden unter anderem die Kategorisierung der Krankenhäuser in Leistungsstufen abgeschafft und die Frage, wann mehrere Krankenhäuser als einheitliches Krankenhaus im Rechtssinne angesehen werden können, geregelt. Mit der Abschaffung des Privatstationsverbotes und der Regelung der Zusammensetzung der Krankenhausbetriebsleitung würden zudem landesrechtliche Bestimmungen zur inneren Struktur des Krankenhauses abgebaut. Lösch wies schließlich darauf hin, dass die Krankenhäuser zur Zusammenarbeit untereinander und mit anderen Diensten und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens aufgefordert werden.