Sozialausschuss stimmt Gesetzesänderung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zu

Stuttgart. Der Ausschuss für Soziales und Integration hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 26. November 2020, dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung von Vorschriften zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Baden-Württemberg mit großer Mehrheit zugestimmt. Das hat der Vorsitzende des Gremiums, Rainer Hinderer (SPD), mitgeteilt. „Auch Baden-Württemberg ist auf die Einwanderung von Fachkräften aus dem Ausland angewiesen, um dem Fachkräftemangel entgegen zu treten“, so Hinderer. „Mit der Gesetzesänderung soll es den Menschen letztlich erleichtert werden, hier arbeiten zu können.“

Wie Rainer Hinderer ausführte, solle das Gesetz die bundesrechtlichen Veränderungen im Zusammenhang mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf Landesebene nachvollziehen und die Anerkennungsverfahren in der Zuständigkeit des Landes weiterentwickeln. Dabei würden auch Anpassungen aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung erfolgen. Wesentlicher Inhalt sei, verkürzte Verfahrensfristen für das beschleunigte Fachkräfteverfahren des Aufenthaltsgesetzes in das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Baden-Württemberg einzuführen. Außerdem werde für reglementierte Berufe die Möglichkeit eines separaten Feststellungsbescheides über die Gleichwertigkeit geschaffen. Die Änderungen im Artikel 2 führen die Ausstellung eines Beratungsnachweises ins Anerkennungsberatungsgesetz ein, der gegenüber der zuständigen Stelle als Glaubhaftmachung der Erwerbstätigkeitabsicht in Baden-Württemberg diene. „Wichtig ist an dieser Stelle auch, dass die personelle Ausstattung der Anerkennungsbehörden angepasst wird, damit das Verfahren dann auch beschleunigt werden kann“, so der Vorsitzende.

Weitere Änderungen der Artikel 3 bis 5 nehmen, so Rainer Hinderer, Anpassungen in den Anerkennungsverfahren zu den vom Heilberufe-Kammergesetz erfassten Berufen, zu europäischen Lehramts-Qualifikationen sowie zu den landesrechtlich geregelten Pflege- und Sozialberufen vor. „Die Neuregelungen und Optimierungen tragen dazu bei, im Land vorhandenes Qualifikationspotenzial besser zu erschließen und die Fachkräfteeinwanderung aus dem Ausland zu erleichtern“, so Rainer Hinderer abschließend.

Zuvor hatte der Sozialausschuss die Große Anfrage der SPD-Fraktion „Aus den Entwicklungen, Abläufen und dem Krisenmanagement des Ministeriums für Soziales und Integration in der Corona-Krise in Baden-Württemberg für die Zukunft lernen“ öffentlich beraten. In der Großen Anfrage wurden die während der Corona-Krise entstandenen Entwicklungen, erfolgten Abläufe und getroffenen Maßnahmen des Ministeriums reflektiert, um daraus Vor- und Nachteile abzuwägen, Best Practices aufzuzeigen und Handlungsempfehlungen abzuleiten. Ziel der Großen Anfrage ist es gewesen, die gewonnenen Erkenntnisse zusammenzutragen und dadurch für zukünftige Situationen dieser Art besser vorbereitet zu sein. Besonderes Augenmerk hat die Opposition bei der Beratung im Ausschuss auf die Fehlerkultur, die Alarmpläne, die Beschaffung von Schutzausrüstungen sowie auf die Kommunikationsstrategie gelegt. „Eine Krise meistert eine Regierung nicht alleine, man muss viele Beteiligte mitnehmen“, betonte Rainer Hinderer. Letztlich sei bei den Beratungen deutlich geworden, dass sich Baden-Württemberg mit seiner Pandemiebewältigung nicht zu verstecken brauche. In der ersten Welle seien Fehler gemacht worden, aber daraus sei auch gelernt worden. „Unter dem Strich betrachtet stehen wir gut da“, befand Hinderer.