Ständiger Ausschuss befasst sich mit Tätigkeitsbericht des Normenkontrollrats Baden-Württemberg
Stuttgart. Der Ständige Ausschuss des Landtags hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 3. April 2025, mit dem ersten Tätigkeitsbericht des Normenkontrollrats Baden-Württemberg (NKR BW) befasst. Dazu war der NKR-Vorsitzende Dr. Dieter Salomon zu Gast in der Ausschusssitzung und berichtete den Abgeordneten über die Tätigkeiten des Gremiums. „Der Normenkontrollrat trägt dazu bei, Bürokratie abzubauen. Denn ein dysfunktionaler Staat gefährdet die Demokratie. Insoweit wird die Notwendigkeit der Arbeit des Normenkontrollrats gesehen“, sagte der Ausschussvorsitzende Guido Wolf (CDU).
Guido Wolf zufolge stellte Dr. Dieter Salomon zunächst die Arbeitsbilanz des Gremiums vor. Demnach habe sich der NKR von Oktober 2023 bis Dezember 2024 mit 200 Entwürfen von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften der Landesregierung befasst. In 60 Fällen habe der NKR Stellungnahmen abgegeben.
Dr. Dieter Salomon habe zudem die Arbeitsweise des aktuellen Normenkontrollrats erläutert, die er positiver bewerte als die des Vorgängergremiums. Der alte Normenkontrollrat sei erst ins Spiel gekommen, wenn ein Gesetz durch das Kabinett gegangen und in die Verbändeanhörung gekommen sei. Der jetzige Normenkontrollrat werde dagegen schon wesentlich früher beteiligt: Er werde bereits eingebunden, wenn das federführende Ministerium das Vorhaben in die Abstimmung mit den anderen Ressorts gebe. Durch die frühzeitige Beteiligung sei die Chance größer, rechtzeitig wichtige Hinweise zur Bürokratievermeidung zu geben und so in den Prozess einzugreifen. Der NKR überprüfe, ob eine Regelung überreguliert oder unnötig sei, und mache dann Vorschläge, wie man es einfacher und mit geringerem Aufwand machen könne.
Dem Ausschussvorsitzenden zufolge betonte Dr. Dieter Salomon, dass Mechanismen benötigt würden, die den Staat einfacher und schlanker machen. Er habe daher ein Umdenken bei den Ministerien und beim Gesetzgeber gefordert. Es müsse nicht überall alles bis ins kleinste Detail geregelt werden. Salomon habe zum einen gefordert, grundsätzlich Vertrauen zu schenken, und zum anderen grundsätzlich erst einmal darauf vertrauen, dass sich Bürgerinnen und Bürger rechtskonform verhielten. Sollte dies nicht der Fall sein, müsse dies eher über Sanktionen geregelt werden. Vieles von dem, was aus Misstrauen den Menschen abverlangt werde, müsse in Vertrauen umgewandelt werden, fasste Guido Wolf die Ausführungen zusammen.
Dr. Dieter Salomon habe zugleich auch darauf hingewiesen, dass viele bürokratische Vorgaben vom Bund oder der EU kämen. Daher könne sich der Normenkontrollrat Baden-Württemberg aus Gründen der Zuständigkeit nur mit etwa zehn Prozent aller vorhandenen Regelungen befassen.
Die Abgeordneten bedankten sich bei Dr. Salomon für den ausführlichen Bericht sowie die Arbeit des Gremiums. Sie betonten, dass die Tätigkeit des Gremiums mit dem Ziel, Bürokratie zu vermeiden und abzubauen, für einen handlungsfähigen Staat wichtig sei.
Der NKR BW ist ein unabhängiges Beratungsgremium mit sechs Mitgliedern. Er berät die Landesregierung Baden-Württemberg seit 2018 zu besserer Rechtsetzung, Bürokratievermeidung und Bürokratieabbau. Dem Gremium gehören in der zweiten Amtszeit Dr. Dieter Salomon (Vorsitzender), Margret Mergen (Stellvertretende Vorsitzende), Dr. Susanne Herre, Alexander Kozel, Adrian Probst und Dorothea Störr-Ritter an.