Ständiger Ausschuss berät über Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Stuttgart. Der Ständige Ausschuss des Landtags hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 29. September 2022, über den Dritten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge beraten. Mit den geplanten Reformen sollen die öffentlich-rechtlichen Sender modernisiert und für die digitale Zukunft fit gemacht werden. „Die Beratung über den Medienänderungsstaatsvertrag fällt in eine schwierige Zeit, in der der öffentlich-rechtliche Rundfunk aufgrund konkreter Vorgänge massiv in der Kritik steht“, sagte der Ausschussvorsitzende Guido Wolf (CDU) mit Blick auf die Vorfälle beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB).

Auch die Abgeordneten betonten in der Sitzung die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der jedoch durch die Vorgänge beim RBB Schaden genommen habe. „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht Akzeptanz in der Bevölkerung“, sagte Guido Wolf weiter. Es gehe nun darum, Vertrauen zurückzugewinnen und Missstände glaubwürdig abzustellen. 

Mit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertag passen die Länder den Auftrag der Rundfunkanstalten an sich ändernde Nutzungsgewohnheiten der Bürgerinnen und Bürger an. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll künftig flexibler auf deren Bedürfnisse reagieren und die sich aus der Beitragsfinanzierung ergebenden Möglichkeiten zielgerichteter nutzen können. Durch eine Präzisierung des Auftrags soll das öffentlich-rechtliche Profil der Anstalten geschärft werden. 

Nach Angaben Guido Wolfs sagte der Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden-Württemberg beim Bund, Rudi Hoogvliet, die Ergebnisse seien ein wichtiger Schritt, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk fit zu machen für die digitale Zukunft. Die Rundfunkanstalten sollen in die Lage versetzt werden, schneller und zielgerichteter auf veränderte Nutzungsgewohnheiten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler reagieren zu können, um ihre Angebote einem möglichst breiten Publikum zukommen lassen zu können. Die Rundfunkanstalten sollen daher einzelne Fernsehprogramme ganz oder teilweise einstellen oder deren Inhalte in Angebote im Internet über-führen können. Zudem sollen im Online-Bereich Erweiterungen zugelassen werden. So sollen die Anstalten künftig Sendungen, Filme und Serien auf Abruf vor und nach deren Ausstrahlung online für bis zu 30 Tage anbieten können.

Darüber hinaus soll die Rolle der Gremien weiterentwickelt und gestärkt werden. Die Gremien sollen zudem die Aufgabe bekommen, für die Angebote der Sender Richtlinien aufzustellen und die Intendanten und Intendantinnen in Programmfragen zu beraten. Die Richtlinien umfassen die Festsetzung inhaltlicher und formaler Qualitätsstandards sowie standardisierter Prozesse zu deren Überprüfung, berichtete Guido Wolf. Zur besseren Überprüfbarkeit und Kontrolle der Haushalts- und Wirtschaftsführung sollen die Sender Maßstäbe festsetzen, die geeignet sind, die Bewertung der Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie eine vergleichende Kontrolle der Ressourceneffizienz zu ermöglichen.