Ständiger Ausschuss uneins über künftige Zusammensetzung des SWR-Rundfunkrats
Stuttgart. Im Zuge der Novellierung des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk (SWR) soll die Zusammensetzung des Rundfunkrats neu geregelt werden. Über die in diesem Zusammenhang geplanten Änderungen bisheriger Entsenderechte gesellschaftlicher Gruppen ist sich der Ständige Ausschuss des Landtags uneins. Die CDU-Fraktion hatte in mehreren Anträgen gefordert, den Vertriebenenverbänden und den Freikirchen auch weiterhin Sitz und Stimme im Rundfunkrat zu gewähren. Zudem sollten die Bauernverbände ihr alleiniges Entsenderecht behalten. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Dr. Stefan Scheffold, nach Angaben der Landtagspressestelle am Donnerstag, 28. Februar 2013, mitteilte, haben diese Anträge im Ausschuss keine Mehrheit gefunden.
Nach Angaben Scheffolds wollen die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz den Staatsvertrag stärker an den Erfordernissen der digitalen Medienwelt ausrichten sowie die Zusammensetzung des Rundfunkrats den gewandelten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anpassen. So sei unter anderem beabsichtigt, dass in diesem Gremium künftig auch die etwa 600.000 Menschen muslimischen Glaubens in Baden-Württemberg vertreten sein sollen. Dagegen solle das Mandat der Freikirchen künftig wegfallen. Die Landesregierung habe sich allerdings von ihrer ursprünglichen Absicht distanziert, wonach die beiden Mandate der Vertriebenenorganisationen eigentlich entfallen sollten, berichtete der Ausschussvorsitzende. Als Kompromiss sei für die Vertriebenenverbände nun ein gemeinsamer Sitz mit der Europa-Union angedacht. Zudem müssten die Bauernverbände in Zukunft gemeinsam mit den Landfrauenverbänden einen Vertreter entsenden.