Stallpflicht nach Vogelgrippe-Ausbruch beschäftigt Landwirtschaftsausschuss

Stuttgart. Mit den Auswirkungen der Vogelgrippe und der damit verbundenen Stallpflicht auf die Geflügelhaltung in Baden-Württemberg hat sich der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Mittwoch, 22. März 2017, auf Antrag der SPD-Fraktion befasst. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der Grünen-Abgeordnete Martin Hahn, mitteilte, sei es zwar bei Wildvögeln in Baden-Württemberg zu zahlreichen Infektionen gekommen, glücklicherweise habe es jedoch keinen Ausbruch in der Nutztierhaltung gegeben.

Hahn zufolge wurden im Zeitraum vom 1. November 2016 bis zum 13. Februar 2017 in Deutschland 809 Fälle von H5N8 bei Wildvögeln und 69 Fälle bei Hausgeflügel festgestellt. Insgesamt waren 15 Bundesländer von amtlichen Feststellungen der Vogelgrippe betroffen. In Baden-Württemberg gab es in diesem Zeitraum 310 amtliche Feststellungen bei Wildvögeln, insbesondere bei Reiherenten, Schwänen und Greifvögeln wie Mäusebussarden.

Nach Angaben des Vorsitzenden bestand seit 11. November 2016 eine Stallpflicht für Geflügel in Baden-Württemberg. Zunächst wurde diese in einem Abstand von 1.000 Metern vom Bodenseeufer in den Kreisen Konstanz und Bodenseekreis angeordnet. Mit der Ausbreitung der Geflügelpest in Deutschland wurde ab 17. November 2016 eine landesweite Stallpflicht für Geflügel im Südwesten verhängt. Diese konnte am 2. Februar 2017 aufgrund einer neuen Risikobewertung gelockert werden. Die Stallpflicht sei bis zum 15. März 2017 nur noch in regionalen Risikogebieten, also in Gebieten in unmittelbarer Nähe zu großen Gewässern oder mit einer hohen Dichte an Geflügelhaltungen, angeordnet gewesen. Daneben habe weiterhin landesweit die konsequente Einhaltung strenger Biosicherheitsmaßnahmen in allen Vogel- und Geflügelhaltungen gegolten. Während der landesweiten Stallpflicht waren 5.417 Geflügelfreilandhaltungen mit rund 1,5 Millionen Tieren betroffen. Mit der nur noch regionalen Stallpflicht konnte die Zahl der betroffenen Betriebe auf 1.357 Haltungen mit 809.000 Tieren reduziert werden, so der Ausschussvorsitzende.  

Die Antragsteller hätten laut Hahn ausgeführt, wegen der Stallpflicht seien auch viele Tiere, die üblicherweise im Freiland gehalten würden, für viele Tage oder Wochen in Innenräumen gehalten worden, was sich vielfältig negativ auf die Tiere und ihre Gesundheit auswirke. So seien beispielsweise auch viele Kleintierzüchter ebenso wie Halter von Straußenvögeln zur Fleisch- und Eiererzeugung betroffen gewesen. Der Landwirtschaftsminister habe betont, die Stallpflicht sei aus seiner Sicht notwendig gewesen, um ein Übergreifen der Vogelgrippe auf Nutztiere zu verhindern.

Außerdem hätten die Antragsteller darauf hingewiesen, dass laut Presseberichten umstritten zu sein scheine, welche Rolle Wildvögel bei der Ausbreitung der Vogelgrippe spielten. Der Landwirtschaftsminister habe erwidert, dass bundesweit betrachtet Baden-Württemberg den höchsten Anteil an infizierten Wildvögeln gehabt habe, sagte der Ausschussvorsitzende.