Stellungnahme zum Vorschlag für eine gemeinsame Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage
Stuttgart. Der Ausschuss für Europa und Internationales des Landtags von Baden-Württemberg hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 14. Dezember 2016, den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Schaffung einer gemeinsamen Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage erörtert. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Willi Stächele, mit. „Wir wollen, dass die Unternehmen dort Steuern bezahlen, wo sie ihr Geschäft tatsächlich betreiben und nicht in Niedrigsteuergebiete innerhalb oder außerhalb der Union ausweichen können“, betonte Stächele.
In einer vom Ausschuss mehrheitlich beschlossenen Stellungnahme hätten die Abgeordneten das Ziel zur Einführung einer einheitlichen und konsolidierten Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage grundsätzlich begrüßt. Eine parallele Anwendung von nationalen und europäischen Regelungen dürfe aber nicht zu zusätzlichen Belastungen für Unternehmen und die Finanzverwaltung führen. In der Stellungnahme habe man sich auch für die Festlegung eines Steuerkorridors mit einem substantiellen Mindeststeuersatz ausgesprochen, informierte der Ausschussvorsitzende.
Erörtert worden sei ferner das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2017. Die Europäische Kommission stelle in ihrem Arbeitsprogramm zehn Prioritäten vor, mit denen sie sich 2017 intensiv befassen wolle. „Impulse für Wachstum und Beschäftigung, ein vernetzter digitaler und vertiefter Binnenmarkt, die Energieunion, eine vertiefte Wirtschafts- und Währungsunion sowie Konzepte für eine neue Europäische Migrationspolitik sind die großen Herausforderungen, die von den Europäischen Institutionen gemeinsam mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gemeistert werden müssen“, hob Willi Stächele hervor. Die Europäische Kommission wolle sich im kommenden Jahr auf die wesentlichen Fragen für die Europäische Union konzentrieren und sich bei der Regelung von Detailproblemen zurückhalten.
Im Nachgang zu einer am 30. September 2016 im Landtag durchgeführten öffentlichen Anhörung zum Freihandelsabkommen CETA seien im Ausschuss Möglichkeiten einer fraktionsübergreifenden Positionierung erörtert worden. Da zu diesem Thema kein Konsens gefunden worden sei, werde das Freihandelsabkommen im Wege der üblichen parlamentarischen Befassung behandelt werden, so der Ausschussvorsitzende.
Der von der Landesregierung für den Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) benannte Abgeordnete Josef Frey (GRÜNE) hat Stächele zufolge dem Ausschuss über die letzte Plenarsitzung des Kongresses vom 19. bis 21. Oktober 2016 in Straßburg berichtet.