Stuttgart. Der Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg hat am heutigen Mittwoch, 12. Dezember 2007, die Landesregierung anlässlich einer einschlägigen Petition mit großer Mehrheit aufgefordert, eine Änderung der Förderpraxis bei Blockheizkraftwerken zu bewirken. Dies teilte nach Angaben der Landtagspressestelle der Vorsitzende des Ausschusses, der CDU-Abgeordnete Jörg Döpper, mit.

Die Regierung soll auf Bundesebene die dort geplante Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) unterstützen, damit zukünftig Energiegewinnung aus Brennstoffen dann nicht mehr gefördert wird, wenn deren Herstellung weit mehr Kohlenstoffdioxid verursacht als durch deren Einsatz als Energiequelle eingespart werden kann. Dies ist zum Beispiel bei Palmöl der Fall, das mit großem Aufwand und unter Abholzung von Regenwäldern etwa in Malaysia hergestellt und nach Europa importiert wird. „Wir müssen dafür sorgen, dass nur das gefördert wird, was auch ökologisch sinnvoll ist. Nach nunmehr etlichen Jahren, in denen das EEG angewandt wird, ist es an der Zeit, hier nachzujustieren“, meinte Döpper. Anlass für den Beschluss war die Petition eines Bürgers, der neben einem privat betriebenen kleinen Blockheizkraftwerk (BHKW) wohnt und sich durch Lärm und Abgase belästigt fühlte. Der Betreiber verbrennt in der Anlage ca. 3000 l Palmöl pro Tag. Das BHKW ist nur rentabel, weil der Betreiber für die produzierte Energie eine Einspeisevergütung nach dem EEG erhält. Weitere Zuschüsse bekommt er, weil er „Bio-Öl“ als Brennstoff verwendet. Hinzu kommt schließlich der sogenannte Kraft-Wärme-Kopplungsbonus für die mit dem Kraftwerk produzierte Wärme, obwohl diese zu einem erheblichen Teil ungenutzt in die Atmosphäre entweicht. Deshalb wird in der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses angemahnt, dass die Voraussetzungen für den Kraft-Wärme-Kopplungsbonus strenger gefasst werden. Insbesondere soll sicher gestellt werden, dass ein großer Teil der produzierten Wärme auch tatsächlich genutzt wird. „Es kann nicht sein, dass hier die Erzeugung von Wärme gefördert wird, obwohl diese weit gehend verpufft“, sagte der Ausschussvorsitzende weiter. Ferner gab der Petitionsausschuss der Regierung auf, die Gesundheitsgefahren zu ermitteln, die durch die Verbrennung von Palmöl entstehen können. „Immissionsschutzrechtlich und baurechtlich ist die Anlage genehmigungsfrei; die Grenzwerte sind eingehalten. Wir können den Betrieb solcher Anlagen nur verhindern, indem wir ihnen die wirtschaftliche Grundlage entziehen“, so Döpper abschließend.