Übergangsausschuss genehmigt Lockerungsschritte

Stuttgart. Die sinkenden Inzidenzzahlen ermöglichen weitere Öffnungen. Der Übergangsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg hat in seiner Sitzung am 9. Juni 2021 eilige Corona-Verordnungen beraten. Das hat der Vorsitzende des Gremiums, Hans-Ulrich Sckerl (Grüne), mitgeteilt. „Der Übergangsausschuss hat sich sehr rasch mit den Lockerungsschritten befasst und sie genehmigt“, so Sckerl. 

„Wir hatten konstruktive Diskussionen mit Sozialminister Lucha und Kultusministerin Schopper“, stellte der Vorsitzende fest. Neun eilige Anpassungen seien von den Ministerien vorgelegt worden. Neben redaktionellen Änderungen und Klarstellungen gab es auch Konkretisierungen, etwa bei der Corona-Verordnung Bäder und Saunen. Hier mussten die Öffnungsstufen konkretisiert und Details zur Umsetzung der Öffnung von Frei- und Hallenbädern jeglicher Art sowie Saunen und Badeseen mit kontrolliertem Zugang festgelegt werden. Mehr Klarheit gibt es nun auch zum Thema Quarantäne und bezüglich der Definition eines Schnelltests, die Corona-Verordnung wurde hier ebenfalls angepasst. Überdies liegt nun eine Muster-Bescheinigung über das Vorliegen eines negativen oder positiven Schnelltests auf SARS-CoV-2 vor, die an Schulen ausgegeben werden soll. Schultests haben eine Gültigkeit von 60 Stunden und der Nachweis soll Schülerinnen und Schülern die Teilnahme etwa am Freizeitsport ermöglichen. Durch die Aufnahme der bisher in der Corona-Arbeitsschutzverordnung verankerten Homeoffice-Pflicht musste die Zuständigkeit für die Überwachung dieser Pflicht den unteren Verwaltungsbehörden als Arbeitsschutzbehörden übertragen werden. Hierzu waren ebenfalls entsprechende Änderungen vorzunehmen.