Umweltausschuss empfiehlt, Gesetz zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes zuzustimmen

Stuttgart. Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 1. Oktober 2020, dem Landtag von Baden-Württemberg mehrheitlich empfohlen, dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes zuzustimmen. Dies berichtete Dr. Bernd Grimmer (AfD), der Vorsitzende des Gremiums. Dem Beschluss war eine öffentliche Anhörung vorausgegangen. „Zentrales Element des Gesetzentwurfs ist die Festlegung eines Klimaschutzziels für das Jahr 2030 von mindestens 42 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990“, erklärte Dr. Grimmer. 

In den Gesetzentwurf sei ein Mechanismus eingezogen worden – sollte dieses Ziel verfehlt werden –, dass man analysieren könne, an welcher Ebene (Bund, Land, EU) und an welchem Sektor diese Verfehlung liege, sodass man gegebenenfalls nachsteuern könne. 

Eine der größten Änderungen des Gesetzes sei die Photovoltaikpflicht auf Dachflächen beim Neubau von Nichtwohngebäuden. Hiermit soll der Photovoltaikausbau im Gebäudesektor gezielt gestärkt werden. Außerdem sollten, nach dem Gesetzentwurf, Parkplätze künftig ebenfalls mit Photovoltaikanlagen überdacht werden, um offene Stellplatzflächen für den Klimaschutz zu nutzen. Einen Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Photovoltaikanlagen auch auf neugebauten Wohngebäuden verpflichtend zu installieren – sofern diese für eine Solarnutzung geeignete Dachflächen hätten –, habe der Ausschuss mehrheitlich abgelehnt. Umweltminister Franz Untersteller zufolge sei es jedoch wahrscheinlich, dass diese schnell nachziehen würden, da eine Photovoltaikanlage mittlerweile wirtschaftlich rentabel sei. Generell soll mit dem neuen Klimaschutzgesetz nachhaltiges Bauen mit einem Förderprogramm des Landes gestärkt werden. 

Eine weitere große Änderung stelle die Einführung einer verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung für 103 Stadtkreise und Große Kreisstädte dar. So müssten Gemeinden und Gemeindeverbände künftig ihre Energieverbräuche erfassen. Dahinter stehe das Ziel, den kommunalen Energieverbrauch zu senken und die Hauptverbraucher energieeffizienter zu betreiben. Die SPD-Fraktion habe auch hierzu einen Änderungsantrag eingereicht. Dieser sehe vor, die Landkreise zu verpflichten, in Zusammenarbeit mit den übrigen Gemeinden auch für diese bis Ende 2025 eine Wärmeplanung zu erstellen. Dieser Änderungsantrag wurde von den Ausschussmitgliedern ebenfalls mehrheitlich abgelehnt. 

Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf Änderungen im Landesreisekostengesetz vor. Hiermit soll ein Klimaausgleich für dienstlich veranlasste Flugreisen von Beschäftigten der Landesverwaltung einschließlich der Hochschulen geschaffen werden. Diese Kompensationsabgaben sollen dabei einer Klimaschutzstiftung Baden-Württemberg zugeführt werden, die klimaschutzfördernde Projekte unterstützen soll. 

Über den Gesetzentwurf zum Klimaschutz wird die Vollversammlung des Landtags voraussichtlich in der Plenarsitzung am Mittwoch, 14. Oktober 2020, zum zweiten Mal beraten und dann darüber abstimmen.