Unterhaltsvorschussleistungen

Kommunen werden stärker in die Pflicht genommen Stuttgart. Das Land Baden-Württemberg wird zukünftig bei der Abwicklung und Finanzierung von Unterhaltsvorschussleistungen die Kommunen mehr in die finanzielle Pflicht nehmen. Wie der Vorsitzende des Sozialausschusses, der CDU-Abgeordneten Franz Wieser, nach Angaben der Landtagspressestelle am Freitag, 13. Februar 2004, mitteilte, zahlen die Kommunen für Alleinerziehende einen Unterhaltsvorschuss, wenn Unterhaltspflichtige ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Die Kommune hat nun ihrerseits nach dem Unterhaltsvorschussgesetz die Pflicht und das Recht, die Zahlungsverpflichtungen bei den „säumigen Vätern“, einzufordern, was in der Vergangenheit zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen geführt hat. Die bisherige Regelung, dass das Land zwei Drittel und der Bund ein Drittel der daraus entstandenen Kosten tragen, sollen zukünftig zu je einem Drittel auf Kommune, Land und Bund aufgeteilt werden. Damit sollen auch die Kommunen in die finanzielle Verantwortung genommen werden, die bei den säumigen Zahlern die ausstehenden Beträge beizutreiben haben. Im Gegensatz zu CDU und FDP/DVP, die die Regierungsvorlage unterstützen, sehen SPD und GRÜNE zusätzliche Kosten auf die Kommunen zukommen, da eine hundertprozentige Beitreibung der Kosten nach den Erfahrungen der Vergangenheit nicht möglich erscheine. Auch wird eine mögliche Bundesratsinitiative des Landes zur Abschaffung des Unterhaltsvorschussgesetzes von den Oppositionsfraktionen einmütig abgelehnt. Auf Nachfrage nach den Regierungsabsichten in der jüngsten Sitzung des Sozialausschusses sagte der Sozialminister, dass zu all diesen Themen noch keine abschließende Erklärung abgegeben werden könne, da man zurzeit noch mitten in den Überprüfungen stecke. Die Landesregierung sagte dem Parlament eine rechtzeitige Unterrichtung über ihre Absichten zu.