Verkehrsausschuss empfiehlt, Änderung des Straßengesetzes zuzustimmen

Stuttgart. Der Ausschuss für Verkehr hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 4. November 2020, dem Landtag von Baden-Württemberg empfohlen, dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Straßengesetzes zuzustimmen. Mit dieser Änderung soll das baden-württembergische Straßengesetz an die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehung angepasst werden. Dieser zufolge sollen die Bundesautobahnen ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr der Verwaltung der Länder unterstehen. „Stattdessen wird dann die Autobahngesellschaft des Bundes – die Autobahn GmbH – für Bau, Betrieb und Finanzierung zuständig sein“, erklärte der Vorsitzende des Gremiums, Karl Rombach (CDU). 

Darüber hinaus lege das geänderte Gesetz Regelungen fest, die dazu beitragen würden, Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsprojekten schneller umzusetzen. So könnte mit vorbereitenden Maßnahmen künftig schon vor dem Planfeststellungsbeschluss begonnen werden. Außerdem solle künftig der Träger der Straßenbaulast von Landes- und Kreisstraßen selbstständig dafür sorgen, dass materielles Recht eingehalten werde, wie dies für Bundesfernstraßen bereits gelte. „Eine förmliche Genehmigung durch andere Behörden würde damit entfallen“, erklärte Rombach. 

Außerdem solle die Gesetzesänderung die Entwicklung hin zu einer leistungsfähigen und dabei gleichzeitig nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität vorantreiben. So solle mit der Aufnahme von Zweckbestimmungen sowie mit einer Regelung zur Teileinziehung von Flächen den veränderten Mobilitäts- und Raumansprüchen Rechnung getragen werden. Damit könne der öffentliche Raum etwa für Aufenthaltsflächen für den Fuß- sowie den Radverkehr neu aufgeteilt werden. 

Die Empfehlung, der Gesetzesänderung zuzustimmen, habe der Ausschuss einstimmig abgegeben – mit Ausnahme der Paragrafen 1, 3 und 12, bei denen es um eben die Aufnahme von Zweckbestimmungen sowie um eine Regelung zur Teileinziehung von Flächen gehe. Hier habe der Ausschuss die Zustimmung lediglich mehrheitlich empfohlen. 

Ebenfalls auf der Tagesordnung stand ein Antrag der FDP/DVP-Fraktion zum Gäubahn-Tunnel auf den Fildern. Hierbei handle es sich um einen Alternativvorschlag zur Antragslösung im PFA 1.3b, der im dritten Gutachterentwurf des Bundes zum Deutschlandtakt enthalten ist. Rombach zufolge sei sich der Ausschuss darüber einig gewesen, dass die Gäubahn wie geplant über den Flughafen und die Messe an den Hauptbahnhof Stuttgart angebunden werden müsse, sowie darüber, dass die Fahrzeiten auf der Zugstrecke zwischen Stuttgart und Zürich – der sogenannten Gäubahn – in Richtung Ulm und München zu verkürzen seien. Beides wäre mit einem Tunnel möglich. Wie Rombach erklärte, laufe derzeit die Kosten-Nutzen-Untersuchung des Bundes zu einem solchen Tunnel. Der Ausschuss warte nun auf deren Ergebnis.