Weiterer Ortstermin des Petitionsausschusses zur L 600 in Sandhausen
Stuttgart. Was ist aus seiner einstimmig gefassten Beschlussempfehlung vom 23. Oktober 2013 geworden, den Weg für die Umsetzung eines Alternativkonzepts freizumachen, mit dem auf den Rückbau der L 600 in Sandhausen verzichtet werden kann, und dass unter Federführung des Regierungspräsidiums Karlsruhe ein umsetzungsfähiger öffentlich-rechtlicher Vertrag ausgehandelt werden soll? Mit dieser Fragestellung hatte sich der Petitionsausschuss des Landtags am Mittwoch, 28. Januar 2015, befasst, wie dessen Vorsitzende, die Grünen-Abgeordnete Beate Böhlen, mitteilte. Auf Grund neuer Signale aus der Region, die eine Lösung möglich erscheinen lassen, soll laut Böhlen vor Ort eine Erörterung unter Beteiligung von Abgeordneten stattfinden.
Wie Böhlen ausführte, hatte der Landtag auf der Grundlage der Empfehlung des Petitionsausschusses am 19. Dezember 2013 beschlossen, die Landesregierung zu bitten, unter Federführung des Regierungspräsidiums eine Änderung des einschlägigen Planfeststellungsbeschlusses in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrags bis 1. November 2014 herbeizuführen. Die Zustimmung zu dem Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrags habe der Gemeinderat der Gemeinde Sandhausen jedoch am 27. Oktober 2014 in Kenntnis des Umstands, dass dies den Rückbau der L 600 nach sich zieht, abgelehnt, berichtete Böhlen. Die Gemeinde habe die Ablehnung unter anderem damit begründet, dass der Vertrag erhebliche Risiken und Kosten für sie zur Folge habe.
„Nun gibt es neue Signale von der Gemeinde Sandhausen und auch aus dem Gemeinderat der Stadt Heidelberg, dass man doch noch zu einer Lösung kommen könnte“, sagte Böhlen. Wenn der bereits angedachte öffentlich-rechtliche Vertrag etwas weniger aufwendige Ausgleichsmaßnahmen vorsehen würde, könnten die dadurch reduzierten Mehrkosten für die Gemeinde Sandhausen erträglich sein. In der Ursprungsfassung sei der Vertrag nach Ansicht des Berichterstatters der Petition über das vom Petitionsausschuss unterstützte Maßnahmenkonzept hinausgegangen.
Ferner habe man erfahren, dass sich die Naturschutzverbände evtl. doch zu einem Verzicht auf eine Klage durchringen könnten. Damit wäre eine weitere Unwägbarkeit beseitigt.
„Bei dieser Sachlage halte ich es für sinnvoll, dass die Beteiligten nochmals das Gespräch suchen; der Petitionsausschuss unterstützt das gerne“, betonte die Vorsitzende. Sie wies darauf hin, dass sich die Obleute der Fraktionen einvernehmlich dafür ausgesprochen hätten, die Behandlung der Petition in diesem Sinne fortzuführen. Deshalb werde bei der nächsten Sitzung des Petitionsausschusses über die Durchführung eines weiteren Ortstermins entschieden, so Böhlen abschließend.