Wirtschaftsausschuss des Landtags stimmt zu:

Höhere Rückgarantie für Bürgschaftsbank Stuttgart. Dem Antrag der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg, den Höchstbetrag für die Rückgarantie des Landes anzuheben, hat der Wirtschaftsausschuss des Landtags auf seiner jüngsten Sitzung einmütig zugestimmt. Die bisherige Höchstgrenze von 79,25 Mio. EUR wird auf 99,02 Mio. EUR heraufgesetzt. Dies teilte die Vorsitzende des Ausschusses, die CDU-Abgeordnete Veronika Netzhammer, am Mittwoch, 17. September 2003, nach Angaben der Landtagspressestelle mit. Die Bürgschaftsbank, eine Selbsthilfeeinrichtung der baden-württembergischen Wirtschaft, übernimmt neben Ausfallbürgschaften für Kredite an gewerbliche mittelständische Unternehmen, Gartenbaubetriebe und Angehörige der Freien Berufe auch Garantien für Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen, die von Kapitalbeteiligungsgesellschaften gewährt werden. Bund und Land unterstützen die Tätigkeit der Bürgschaftsbank mittels Rückbürgschaften und Rückgarantien. Um ihre Fördertätigkeit in Anbetracht des weitgehend ausgeschöpften Garantievolumens aufrechterhalten zu können, habe die Bürgschaftsbank eine Anpassung der Höchstgrenzen der Rückgarantien durch Bund und Land beantragt, erklärte Netzhammer. Der Bund habe entsprechend dem für ihn gültigen Verteilungsschlüssel von 39 Prozent und unter Anrechnung der auf ihn entfallenden Ausfallzahlungen eine Erhöhung des Höchstbetrags um 24,87 Mio. EUR auf 124,58 Mio. EUR angekündigt. Für das Land liege der Verteilungsschlüssel bei 31 Prozent. Dies bedeute, dass der Höchstbetrag für die Rückgarantie des Landes um 19,77 Mio. EUR auf 99,02 Mio. EUR angehoben werden könne, wozu der Wirtschaftsausschuss jetzt seine Zustimmung erteilt habe. „An der Fortsetzung der Tätigkeit der Bürgschaftsbank besteht ein großes volkswirtschaftliches Interesse“, betonte die Ausschussvorsitzende. Die Entscheidung des Wirtschaftsausschusses sei deshalb ausdrücklich zu begrüßen, so Netzhammer abschließend.