Wirtschaftsausschuss für Unbedenklichkeitsbescheinigung

Stadt Mannheim kann mit Errichtung eines Technologiezentrums beginnen Stuttgart. Die Stadt Mannheim kann mit dem Bau eines Technologiezentrums beginnen, ohne dass eine Zusage über Fördermittel der Europäischen Union und des Landes Baden-Württemberg vorliegt. Der hierfür erforderlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung hat der Wirtschaftsausschuss des Landtags am Mittwoch, 7. Dezember 2005, einmütig zugestimmt. Dies gab die Vorsitzende des Gremiums, die CDU-Abgeordnete Veronika Netzhammer, bekannt. Laut Netzhammer soll das Technologiezentrum Mannheim in der Nähe des Hauptbahnhofes im Stadtteil Lindenhof errichtet werden. Geplant sei ein flexibel nutzbares fünfstöckiges Gebäude mit Büro- und Laborräumen, Empfang, Gemeinschaftseinrichtungen und Zentrumsmanagement mit einer Bruttogeschossfläche von rund 7.500 m2 und einer vermietbaren Fläche von rund 6.000 m2. Nach vorläufigem Planungsstand beliefen sich die geschätzten Baukosten auf rund 11,4 Mio. Euro. Hinzu kämen Kosten für das Baugrundstück in Höhe von rund 1,46 Mio. Euro. Hinsichtlich der Finanzierung der Kosten für das Grundstück und den Bau des Technologiezentrums, so Netzhammer, gehe die Stadt Mannheim von einem Zuschuss der Europäischen Union in Höhe von rund 5,95 Mio. Euro aus, aufgeteilt auf 4,4 Mio. Euro EU-Fördermittel und auf 1,55 Mio. Euro Kofinanzierungsmittel des Landes. Die für eine Zuwendungsentscheidung erforderlichen Antragsunterlagen könne die Stadt Mannheim vollständig erst Mitte bis Ende des ersten Halbjahres 2006 dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Zuwendungsbehörde vorlegen. Um bereits vor einer Zuwendungsentscheidung mit der Errichtung des Technologiezentrums beginnen zu können, habe die Stadt Mannheim beim Regierungspräsidium die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt. Nach Prüfung des Sachverhalts durch das Regierungspräsidium und durch das Wirtschaftsministerium stünde der Erteilung einer solchen Unbedenklichkeitsbescheinigung nichts entgegen. Allerdings könne der Antragsteller aus der Bescheinigung keinen Anspruch auf die Bewilligung von Fördermitteln herleiten. Der Beginn mit dem Vorhaben erfolge somit auf eigenes Risiko des Antragstellers, erklärte Netzhammer abschließend.