Wirtschaftsausschuss gegen Tariftreuegesetz für öffentliche Dienstleistungs- und Bauaufträge

Stuttgart. Einen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, wonach öffentliche Dienstleistungs- und Bauaufträge nur an solche Unternehmen vergeben werden sollen, die sich zur Einhaltung der in Baden-Württemberg geltenden Lohntarife verpflichten, hat der Wirtschaftsausschuss mehrheitlich abgelehnt. Dies teilte die Vorsitzende des Gremiums, die CDU-Abgeordnete Veronika Netzhammer, am Mittwoch, 28. März 2007, im Anschluss an die Ausschusssitzung mit. Die SPD hatte ihren Gesetzentwurf damit begründet, dass Wettbewerbsverzerrungen, die aufgrund von Lohn- und Sozialdumping entstünden, entgegengewirkt werden müsse. Mit ihrer Initiative wollte die SPD die öffentlichen Auftraggeber in Baden-Württemberg verpflichten, für alle Dienst- und Bauauftragsleistungen von Unternehmen Tariftreue zu verlangen. Sowohl den Gesetzentwurf der SPD als auch einen Zusatzantrag der GRÜNEN, die Laufzeit dieses Gesetzes auf fünf Jahre zu beschränken, lehnte der Wirtschaftsausschuss mit den Stimmen von CDU und FDP/DVP ab. „Durch ein solches Gesetz würden höhere Verwaltungs- und höhere Baukosten entstehen“, erklärte die Ausschussvorsitzende Veronika Netzhammer. Letztendlich könne dies dazu führen, dass weniger öffentliche Aufträge vergeben würden. Außerdem gebe es rechtliche Bedenken, ob mit der Forderung nach Tariftreue gegen die Anforderungen des Artikels 49 des EG-Vertrages verstoßen werde. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, dem aufgrund eines Beschlusses des OLG Zelle vom 3. August 2006 ein Verfahren zur Auslegung des EG-Vertrages zur Vorabentscheidung vorgelegt wurde, müsse abgewartet werden. Netzhammer verwies auch auf die einschlägigen Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände und der Wirtschaftsverbände. Gemeindetag und Landkreistag hätten sich ausdrücklich gegen den Gesetzentwurf der SPD ausgesprochen, so die Ausschussvorsitzende abschließend.