Wirtschaftsausschuss informiert sich über Konsequenzen
Wirtschaftsausschuss informiert sich über Konsequenzen aus Untersuchung der TMBW durch den Rechnungshof Stuttgart. Über grundsätzliche Angelegenheiten wie etwa Vertragsabschlüsse darf der Aufsichtsratsvorsitzende der Tourismus-Marketing GmbH Baden-Württemberg (TMBW) inzwischen nicht mehr alleine entscheiden, vielmehr müssen laut neuer Geschäftsordnung solchen Entscheidungen künftig der Aufsichtsrat beziehungsweise der Personalausschuss zustimmen. Von diesen und weiteren Konsequenzen, die das Wirtschaftsministerium aus der diesjährigen Untersuchung der TMBW durch den Rechnungshof gezogen hat, nahm der Wirtschaftsausschuss auf seiner Sitzung am Mittwoch, 11. November 2009, Kenntnis. Dies gab die Vorsitzende des Gremiums, die CDU-Abgeordnete Veronika Netzhammer, bekannt. Nach Angaben Netzhammers informierte der Wirtschaftsminister die Ausschussmitglieder unter anderem darüber, dass die TMBW nach Vorlage des Rechnungshofberichts wiederholt aufgefordert worden sei, ihre Aktivitäten am haushaltsrechtlichen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auszurichten. Dies gelte etwa für die Vergütung von Mitarbeitern der TMBW, für die konsequente Einhaltung der Vergabevorschriften wie auch bei den Ausgaben für Bewirtungen und sonstige Spesen. Die Empfehlung des Rechnungshofs, in das Aufsichtsgremium der TMBW einen oder mehrere Landesvertreter einzubinden, wurde laut Netzhammer vom Wirtschaftsministerium für nicht notwendig erachtet, da jedes Aufsichtsratsmitglied auf eine wirtschaftliche Unternehmensführung achten könne.