Wirtschaftsausschuss stimmt Erhöhung der
Stuttgart. Das Land kann seine Rückgarantie gegenüber der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg um 1,5 auf 32,5 Prozent erhöhen. Einem entsprechenden Antrag der Bürgschaftsbank hat der Wirtschaftsausschuss des Landtags auf seiner Sitzung am Mittwoch, 15. Juli 2009, einstimmig zugestimmt. Dies teilte die Vorsitzende des Gremiums, die CDU-Abgeordnete Veronika Netzhammer, mit. Die Bürgschaftsbank, eine Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft, übernimmt laut Netzhammer Garantien für Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen, die von Kapitalbeteiligungsgesellschaften gewährt werden. Bund und Land, so die Ausschussvorsitzende, unterstützten die Bürgschaftsbank durch die Übernahme von Rückgarantien. Nun habe der Bund im Rahmen des Konjunkturpakets II auch Maßnahmen zur Verbesserung der Beteiligungsfinanzierung beschlossen, um die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise abzumildern. Für das Land liege der Gesamthöchstbetrag für die Rückgarantien bei 28.827.500 Euro, für den Bund bei 36.588.750 Euro. Außerdem könnten Beteiligungen zur Sicherung und Stärkung der Liquiditätssituation kleiner und mittlerer Unternehmen flexibler verwendet werden. Und auf die bisher erweiterten Zustimmungsanforderungen bei Garantien für Beteiligungen über 1 Million Euro werde verzichtet. „Die Garantie der Bürgschaftsbank darf statt bislang 70 künftig 80 Prozent der Beteiligungssumme betragen“, erläuterte Netzhammer. Dies habe zur Folge, dass sich die Rückgarantie von Bund und Land gegenüber der Bürgschaftsbank von 70 auf 73,75 Prozent erhöhe. Beim Bund steige die Quote von 39 auf 41,25, beim Land von 31,00 auf 32,50 Prozent. Diese Regelungen seien befristet auf Garantien der Bürgschaftsbank im Zeitraum 1. Juli 2009 bis 31. Dezember 2010. „Dass der Wirtschaftsausschuss dem Antrag der Bürgschaftsbank, die Rückgarantie des Landes auf 32,50 Prozent anzuheben, zugestimmt hat, ist sehr erfreulich. Davon profitieren insbesondere die kleinen und mittleren Betriebe“, sagte Netzhammer. An der Ausweitung der Tätigkeit der Bürgschaftsbank bestehe ein großes volkswirtschaftliches Interesse, vor allem für den Erhalt von Arbeitsplätzen.