Wirtschaftsausschuss unterstützt Bemühungen um Alternativen zu Schweizer Kautionsverpflichtungen
Stuttgart. Weil sich die Kautionsverpflichtungen in schweizerischen Gesamtarbeitsverträgen auf deutsche Betriebe negativ auswirken können und den grenzüberschreitenden Verkehr behindern, soll sich die Landesregierung gegen die Genehmigung solcher Pflichten tatkräftig einsetzen und Lösungsmöglichkeiten prüfen. Dafür hat sich der Wirtschaftsausschuss des Landtags bei der Beratung eines entsprechenden CDU-Antrags der Vorsitzenden Veronika Netzhammer am Mittwoch, 19. Januar 2011, einstimmig ausgesprochen. Konkreter Anlass für diesen Antrag ist die zum 1. April 2011 in nahezu allen Schweizer Kantonen geplante Einführung einer weiteren Kautionspflicht, und zwar für Handwerker im Maler- und Gipsergewerbe. Der Vorschlag des Wirtschaftsministeriums, zur Streitbeilegung ein trinationales Gremium einzusetzen, sei vom Wirtschaftsausschuss ausdrücklich begrüßt worden, berichtete dessen Vorsitzende, die CDU-Abgeordnete Veronika Netzhammer. Dieses Gremium solle mit renommierten Rechtsexperten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz besetzt sein, die sich mit allen Fragen zur Kautionspflicht befassen, Alternativen zur Kaution prüfen und eine Empfehlung abgeben. Wirtschaftsminister Ernst Pfister habe dies jetzt in einem Schreiben an Bundesrat Johann Schneider-Ammann vorgeschlagen. „Durch die Schweizer Kautionen wird der Wettbewerb erschwert und die wirtschaftliche und grenzüberschreitende Zusammenarbeit behindert“, betonte Netzhammer. Ihren Angaben zufolge bestehen seit mehreren Jahren für Dienstleister aus der EU – wie deutsche Handwerker, die in der Schweiz tätig werden wollen – zahlreiche bürokratische und praktische Hürden, die diese gegenüber schweizerischen Anbietern benachteiligen. Neben der Acht-Tage-Voranmeldefrist für Handwerker gebe es weitere Restriktionen, insbesondere in Form der Kautionspflichten für verschiedene Gewerbe.
Nach Ansicht Netzhammers sind die Kautionspflichten der Schweiz mit EU-Recht nicht vereinbar. In diesem Zusammenhang verwies sie auf das Gutachten eines renommierten Europarechtsexperten der Uni Heidelberg, das sich kritisch hinsichtlich der rechtlichen Vereinbarkeit von Kautionsverpflichtungen mit den Bestimmungen des Freizügigkeitsabkommens EU-Schweiz äußert. Im Übrigen werde in einem Urteil des Bundesgerichts in Lausanne vom 7. Dezember 2010 eingeräumt, dass sich eine „Benachteiligung von ausländischen Betrieben“ im Vergleich zu kautionsfreien schweizerischen Betrieben als „heikel“ erweisen könne, so die Ausschussvorsitzende. Auch die vielen kleinen Fortschritte der trinationalen Arbeitsgruppe „Erleichterungen im Schweizer Entsenderecht“ würden durch die Einführung einer Kautionspflicht wieder zunichtegemacht.