Wissenschaftsausschuss unterstützt Bundesratsinitiative der Regierung

Stuttgart. Mit den Stimmen von CDU und FDP unterstützt der Wissenschaftsausschuss des Landtags die Bundesratsinitiative der Landesregierung, durch Verwaltungsvereinfachungen des BAföG-Verfahrens Einsparungen im Landeshaushalt zu erreichen. Wie der Ausschussvorsitzende, der CDU-Abgeordnete Prof. Dr. Eugen Klunzinger, nach Angaben der Landtagspressestelle am Freitag, 19. März 2004, mitteilte, wird mit der Herabsetzung der BAföG-Förderungsaltersgrenze von 30 auf 27 Jahre der Entwicklung des Hochschulsystems und mit der Anpassung an die Kindergeldregelung der Forderung nach Verwaltungsvereinfachung Rechnung getragen. Dies bedeutet, dass Studierende bis Studienabschluss BAföG beziehen können, wenn sie ihr Studium spätestens im 27. Lebensjahr begonnen haben. Ausnahmen von der Herabsetzung der Altersgrenze gelten für Absolventen des zweiten Bildungswegs, für Alleinerziehende und wenn familiäre und persönliche Gründe einer Versagung des BAföGs entgegenstehen.