Zum 1. Juli 2015 werden Diäten der Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg angepasst
Stuttgart. Orientiert an den vom Statistischen Landesamt festgestellten Daten zur allgemeinen Einkommens- und Kostenentwicklung werden die Diäten der Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg zum 1. Juli 2015 angepasst. Grundlage hierfür ist das sogenannte Indexierungsverfahren, das vom Landtag im Jahr 2005 eingeführt und im Juni 2011 für die 15. Wahlperiode bestätigt wurde. Nach Angaben der Landtagspressestelle erhöht sich entsprechend dieser Bemessungsmethode die steuerpflichtige Grundentschädigung für die Parlamentarier um 2,17 Prozent auf 7.448 Euro.
Wie die Landtagspressestelle weiter mitteilt, werden zudem die Kostenpauschale um 0,8 Prozent auf 1.545 Euro und der Vorsorgebeitrag für die eigenständige Altersvorsorge um 0,6 Prozent auf 1.638 Euro erhöht. Bemessungszeitraum für die aktuelle Anpassung sind die Monate Juli 2013 bis Juli 2014.
Das Indexierungsverfahren ist so geregelt, dass das Statistische Landesamt dem Landtag eine Maßzahl mitteilt, die sich auf die allgemeine Einkommensentwicklung in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst bezieht. Für die Kostenpauschale ermittelt das Statistische Landesamt den Wert anhand der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Baden-Württemberg, während sich der Vorsorgebeitrag an der Entwicklung des Höchstbeitrags zur allgemeinen Rentenversicherung ausrichtet.
Unter Berücksichtigung dieser Werte werden die neuen Entschädigungsleistungen errechnet und vom Landtagspräsidenten im Gesetzblatt für Baden-Württemberg veröffentlicht.
Anlage
Bekanntmachung des Landtagspräsidenten vom 9. Juni 2015(externer Link)