Zustimmung im Wirtschaftsausschuss:

Bürgschaftsbank erhält mehr Spielraum Stuttgart. Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg kann ihre Bürgschafts- und Garantiegeschäfte nicht nur weitere fünf Jahre fortsetzen, sondern sogar ausweiten. Einer entsprechenden Verlängerung der Rückbürgschaft bzw. der Rückgarantie des Landes sowie einer Erhöhung des Höchstbetrages für Bürgschaften von derzeit 750.000 auf 1,0 Mio. Euro hat der Wirtschaftsausschuss des Landtags auf seiner Sitzung am Mittwoch, 18. Dezember 2002, einmütig zugestimmt. Dies teilte die Ausschussvorsitzende Veronika Netzhammer (CDU) am Mittwoch in Stuttgart mit. Nach Angaben der Ausschussvorsitzenden übernimmt die Bürgschaftsbank, eine Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft, Ausfallbürgschaften für Kredite an gewerbliche mittelständische Unternehmen, Gartenbaubetriebe und Angehörige der Freien Berufe, wenn diesen keine ausreichenden bankmäßigen Sicherheiten zur Verfügung stehen. Die Obergrenze für Bürgschaften sei bislang bei 750.000 Euro pro Einzelfall gelegen. „Für die Kreditversorgung der mittelständischen Wirtschaft des Landes nimmt die Bürgschaftsbank eine wichtige Aufgabe wahr“, betonte Netzhammer. Darüber hinaus, so die Ausschussvorsitzende, leiste die Bürgschaftsbank Garantien für Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen, die von Kapitalbeteiligungsgesellschaften gewährt werden. In der Vergangenheit habe die Bürgschaftsbank fast ausschließlich Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH (MBG) garantiert. Bei der MBG handele es sich ebenfalls um eine Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft, die eng mit der Bürgschaftsbank zusammenarbeite.