Zustimmung in der Sitzung am 5. Dezember 2007
Wirtschaftsausschuss: Bürgschaftsbank kann Geschäfte ausweiten und fortsetzen Stuttgart. Ihre Bürgschafts- und Garantiegeschäfte kann die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg ausweiten und weitere fünf Jahre fortsetzen. Entsprechenden Anträgen der Bank auf Erhöhung und Verlängerung der Rückbürgschaft des Landes hat der Wirtschaftsausschuss des Landtags in seiner Sitzung am Mittwoch, 5. Dezember 2007, einmütig zugestimmt. Dies teilte die Vorsitzende dieses Gremiums, die CDU-Abgeordnete Veronika Netzhammer, mit. „Für die Kreditversorgung der mittelständischen Wirtschaft des Landes nimmt die Bürgschaftsbank eine wichtige Aufgabe wahr“, betonte Netzhammer. Die Nachfrage nach Bürgschaften der Bürgschaftsbank sei hoch. Dies zeige die Entwicklung bei den verbürgten Krediten, deren Anzahl sich von 1.053 im Jahr 2002 auf 1.880 im Jahr 2006 erhöht habe. Im gleichen Zeitraum sei der Bestand an Bürgschaften von 7.740 auf 9.960 angewachsen. Die Ausfallquote sei seit den letzten drei Jahren rückläufig. „An der Fortführung und Ausweitung der Tätigkeit der Bürgschaftsbank besteht ein großes volkswirtschaftliches Interesse“, erklärte Netzhammer. Der Wirtschaftsausschuss habe deshalb nicht nur einer Verlängerung der Rückbürgschaftserklärung des Landes um weitere fünf Jahre zugestimmt, sondern auch einer Erhöhung des Gesamthöchstbetrags für Ausfallbürgschaften um 68 Millionen Euro. Der Rückbürgschaftsanteil des Landes habe künftig somit ein Gesamtvolumen von 468 Millionen Euro. Die Rückbürgschaftsquote von Bund und Land belaufe sich wie bislang auf zusammen 65 Prozent. Die Quote des Bundes betrage 39 Prozent, die des Landes 26 Prozent. Wie die Vorsitzende weiter erläuterte, übernimmt die Bürgschaftsbank, eine Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft, Ausfallbürgschaften für Kredite an gewerbliche, mittelständische Unternehmen, Gartenbaubetriebe und Angehörige der Freien Berufe, wenn diesen keine ausreichenden bankmäßigen Sicherheiten zur Verfügung stehen. Bürgschaften würden etwa übernommen bei Existenzgründungen, Geschäfts- und Betriebserweiterungen oder zur Finanzierung von Betriebsmitteln. Die Obergrenze für Bürgschaften liege derzeit bei einer Million Euro pro Einzelfall. „Viele Kreditzusagen an mittelständische Unternehmen kommen nur zustande, wenn die Bürgschaftsbank teilweise Ausfallbürgschaften übernimmt“, so Netzhammer. Auch der Rechnungshof Baden-Württemberg habe in seiner Denkschrift empfohlen, mittelständische Unternehmen eher mit Ausfallbürgschaften zu unterstützen als mit Kreditverbilligungen.