Zustimmung zu Gesetzentwurf zum Ausgleich kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion

Stuttgart. Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Ausgleich kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion hat jetzt auch den Finanz- und Wirtschaftsausschuss passiert. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Klein, mitteilte, votierten die beiden Regierungsfraktionen Grüne und SPD für den Entwurf, CDU und FDP/DVP enthielten sich. Bereits am gestrigen Mittwoch hatte der in dieser Angelegenheit federführende Bildungsausschuss per Beschluss dem Landtag empfohlen, der Gesetzesinitiative unverändert zuzustimmen.

Aus Sicht der CDU und FDP/DVP müsse man sich mit der Auswertung der Anhörung, die gestern im Bildungsausschuss stattgefunden habe, ausführlicher befassen, berichtete Klein. So sei von den Oppositionsfraktionen bedauert worden, dass der Beratung dieses umfassenden Gesetzentwurfs nicht mehr Zeit eingeräumt werde.

Nach Angaben Kleins zielt der Gesetzentwurf insbesondere darauf ab, für die auf Seiten der Kommunen im Bereich der inklusiven Beschulung anfallenden Kosten einen finanziellen Ausgleich zu schaffen. Geregelt werde außerdem der kommunale Finanzausgleich in den Bereichen Trinkwasserüberwachung, Lebensmittelüberwachung und Schullastenausgleich. Außerdem werde das im Haushaltsplan verankerte einmalige Förderprogramm für investive Maßnahmen in der Kleinkindbetreuung umgesetzt. Die veranschlagten Ausgleichszahlungen des Landes im Zusammenhang mit der schulischen Inklusion liegen laut Klein in den Schuljahren 2015/16 bei 18 Millionen Euro, 2016/17 bei 24 Millionen Euro sowie 2017/18 und 2018/19 jeweils bei 30 Millionen Euro.