Zweckbindung künftiger Bundesfinanzhilfen für Verkehrsprojekte in Gemeinden soll noch 2010 landesgesetzlich geregelt werden

Stuttgart. Da die Zweckbindung von Bundesfinanzhilfen für Verkehrsprojekte in den Gemeinden ab 2014 entfällt, soll ein Landesgesetz sicherstellen, dass diese Bundesmittel auch nach 2013 ausschließlich dazu verwendet werden, die Verkehrsinfrastruktur der Gemeinden zu verbessern. Dies wurde bei der Beratung eines einschlägigen SPD-Antrags in der Sitzung des Innenausschusses am Mittwoch, 14. Juli 2010, deutlich. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Walter Heiler, mitteilte, soll ein entsprechender Gesetzentwurf noch im Jahr 2010 in den Landtag eingebracht werden.
Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden hat der Bund den Ländern auf Grundlage des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) Finanzhilfen zugewiesen, um die Verkehrsverhältnisse ihrer Gemeinden zu verbessern. Diese Hilfen seien jedoch am 31. Dezember 2006 ausgelaufen. Stattdessen erhielten die Länder nach dem Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz) von 2007 bis 2013 einen jährlichen Beitrag aus dem Bundeshaushalt zweckgebunden für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur der Gemeinden. Für den Zeitraum von 2014 bis 2019 müsse die Höhe dieses jährlichen Beitrags durch Bund und Länder aber erst noch festgelegt werden, sagte Heiler. Dabei hätten die Länder bereits signalisiert, dass sie für diesen Zeitraum zumindest Mittel im Umfang der zwischen 2007 und 2013 zugewiesenen Beträge benötigten. Allerdings entfalle ab 2014 die Zweckbindung dieser Mittel für den Verkehr. Deshalb, so Heiler, werde eine landesgesetzliche Regelung notwendig, welche die verkehrliche Zweckbindung beinhalte.