Zwei weitere Beweisanträge beschlossen

Stuttgart. Zwei weitere Beweisanträge hat der Untersuchungsausschuss „Handeln des Innenministers und des Innenministeriums im Fall des Verdachts der sexuellen Belästigung gegen den Inspekteur der Polizei Baden-Württemberg und Beurteilungs-, Beförderungs- und Stellenbesetzungsverfahren in der Polizei Baden-Württemberg (UsA IdP & Beförderungspraxis)“ in seiner fünften Sitzung am Freitag, 21. Oktober 2022, beschlossen. Das hat die Ausschussvorsitzende Daniela Evers (Grüne) mitgeteilt.

Der Untersuchungsausschuss stimmte über zwei Beweisanträge der Fraktionen SPD und FDP/DVP ab. Den Beweisanträgen sei mehrheitlich zugestimmt worden, berichtete Evers. Mit einem der Beweisanträge wurde über die Benennung des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne) als Zeuge im Untersuchungsausschuss entschieden. Das Gremium habe sich zudem darauf verständigt, dass noch keine abschließende Entscheidung über die erwogene Einsetzung von zwei Ermittlungsbeauftragten getroffen werden konnte.  

Darüber hinaus legte der Ausschuss den Termin für eine nicht öffentliche Sondersitzung am Mittwoch, 26. Oktober 2022, fest, um über weitere Zeugenladungen zu beschließen.

Im Zentrum der Beweisaufnahme im Rahmen der fünften Sitzung des UsA IdP und Beförderungspraxis stand die zweite Zeugenvernehmung von Innenminister Thomas Strobl (CDU) in öffentlicher und nicht öffentlicher Sitzung.