Geburtstag des Grundgesetzes am 23. Mai

Sehr geehrte Damen und Herren,
am 23. Mai 1949 ist das Grundgesetz verabschiedet worden. Der Geburtstag unserer Verfassung ist ein Grund zu feiern. Vor allem aber ist er Anlass, nach vorne zu schauen.
Innerhalb eines festen Werterahmens lässt das Grundgesetz viele Möglichkeiten zu, wie wir als Bürgerinnen und Bürger leben und zusammenleben.
Das Grundgesetz fordert uns permanent heraus. Es regt uns an, immer wieder aufs Neue ins Gespräch zu kommen über seine Grundwerte. Darüber, was diese für uns im Hier und Jetzt bedeuten. Darüber, wie wir sie konkret leben - in der Politik wie im Alltag.
Das Grundgesetz gibt uns als Gesellschaft viele Freiheiten und viel Verantwortung. Dieses Spannungsverhältnis spüren wir in Corona-Zeiten besonders. Menschen machen sich Sorgen um ihre Gesundheit. Menschen machen sich Sorgen um ihre wirtschaftliche Existenz. In diesem Spannungsfeld zu vernünftigen Lösungen zu kommen, gelingt durch zivilisierten Streit.
Dafür schafft unsere Gesprächsreihe „WERTSACHEN – Was uns zusammenhält“ ein Forum. Die Pandemie hat unseren Zeitplan durcheinandergewirbelt. Aber wir kommen wieder: Am 1. Oktober 2020 diskutieren wir im Stuttgarter Landtag - oder falls erforderlich online - über die Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz). Daran entzünden sich leidenschaftliche Debatten. Wir führen diese u.a. mit Bundesverfassungsrichterin Prof. Susanne Baer – und hoffentlich mit Ihnen. Es würde mich freuen, Sie im Herbst bei dieser oder unseren anderen Veranstaltungen begrüßen zu können. Wir werden Sie frühzeitig über alle Termine informieren.
Bleiben Sie gesund!
Ihre
Muhterem Aras, MdL