Franz Engelhardt

Verfolgung
Mitte März 1933
Engelhardt wird Mitte März 1933 in »Schutzhaft« genommen. Er wird zunächst in der Stuttgarter Gestapo-Zentrale Hotel Silber inhaftiert. Ab dem 22. März 1933 befindet er sich im Konzentrationslager Heuberg. Am 13. September 1933 wird Engelhardt aus der Haft entlassen. Nach seiner Entlassung muss er sich täglich bei der Polizei in Stuttgart melden.
27.03.1933
Engelhardt tritt aufgrund nationalsozialistischen Drucks am 27. März 1933 aus der SPD aus und legt sein Mandat für den Stuttgarter Gemeinderat nieder.
April 1933
Engelhardt ist Angestellter des Gesamtverbands der Gemeinde- und Staatsarbeiter der Ortsverwaltung Stuttgart. Vermutlich im April 1933 wird er aus politischen Gründen entlassen.
August 1944
Engelhardt wird im August 1944 Rahmen der »Aktion Gewitter« verhaftet und in »Schutzhaft« genommen. Nach drei Tagen wird er aus der Haft entlassen.
Biografie
Sohn eines Schreiners und Postboten
Katholische Volksschule in Reutlingen
Lehre als Schreiner in der Möbelfabrik zum Bruderhaus in Reutlingen
Tätigkeit als Schreiner
1912
Gemeinderat in Stuttgart
1913
Mitglied der württembergischen Landstände
November 1918
Mitglied des Vollzugsausschusses des Arbeiterrats von Groß-Stuttgart
1918
Vorsitzender des USPD-Landeskommission Württemberg
Dezember 1918
Mitglied des Vorbereitenden Verfassungsausschusses
Oktober 1919
Angestellter des Gemeinde- und Staatsarbeiterverbands bzw. des Gesamtarbeiterverbands der Arbeitnehmer öffentlicher Betriebe in Stuttgart
1933
Gelegenheitsarbeiten
ab 1934
Invalidenrente wegen eines Herzleidens
1939
Hilfsarbeiter bei der Firma Rissler und Weißenburger in Bad Cannstatt
Tätigkeit bei der Württembergischen Landessparkasse
Literatur
Walter Nachtmann: Franz Engelhardt, in: Mit uns für die Freiheit. 100 Jahre SPD in Stuttgart, hrsg. von Siegfried Bassler, Stuttgart 1987, S. 191-192.
Schröder 1995, S. 427.
Mittag 1997, S. 57, 163-164.
Raberg 2001, S. 180.
Weik 2003, S. 311.
Frank Raberg: Franz Engelhardt, in: Württembergische Biographien, 3, 2017, S. 52-53.