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86/2014 - 14. Mai 2014, 13:57 Uhr
In nichtöffentlicher Sitzung am 14. Mai 2014:

Untersuchungsausschuss: Plenum soll sich am
25. oder 26. Juni 2014 mit Abschlussbericht befassen

 

Stuttgart. Der Schlussbericht des Untersuchungsausschusses „EnBW-Deal“ wird voraussichtlich in der Plenarsitzung am 25. oder 26. Juni 2014 beraten. Darauf hat sich der Ausschuss nach Angaben seines Vorsitzenden, des CDU-Abgeordneten Klaus Herrmann, in nichtöffentlicher Sitzung am Mittwoch, 14. Mai 2014, verständigt. Zudem wurde die Landtagsverwaltung beauftragt, in einzelnen strittigen Fällen zu überprüfen, ob bestimmte Akten als Anlagen in den Schlussbericht aufgenommen werden können.

Herrmann berichtete, dass die Morgan Stanley Bank AG dem Ansinnen des Ausschusses, im Falle einzelner Aktenteile die Geheimhaltungsbedürftigkeit aufzuheben, nicht nachkomme. Vielmehr halte Morgan Stanley an der Einschätzung fest, dass diese Unterlagen Geschäftsgeheimnisse enthielten. „Ob es einen Weg gibt, diese Unterlagen dennoch – freilich unter Wahrung der Geschäftsgeheimnisse von Morgan Stanley – in den Schlussbericht einfließen zu lassen, lässt der Ausschuss jetzt von der Landtagsverwaltung juristisch überprüfen“, erklärte Herrmann.

Was die vom Ausschuss erbetene Aufhebung der Vertraulichkeit des Gutachtens der Kölner Rechtsanwaltskanzlei CBH betrifft, so hält die Landesregierung laut Herrmann daran fest, dass dieses Gutachten Grundlage der Schiedsklage sei und somit laufendes Regierungshandeln betreffe. Deshalb habe die Landesregierung um eine weiterhin vertrauliche Behandlung gebeten. „Von dieser Auffassung hat der Ausschuss Kenntnis genommen“, so Herrmann.

Wegen sechs Schriftstücken, darunter vier Gutachten, die dem Schlussbericht als Anlage beigefügt werden sollen, wird sich der Ausschuss nach Angaben Herrmanns umgehend mit der EnBW in Verbindung setzen, um zu klären, ob gegen deren Veröffentlichung Einwände bestehen. Der EnBW solle so Gelegenheit gegeben werden, auf eventuell betroffene Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen.

Die heute eingeführten Beweismittel, etwa die von Prof. Dr. Ballwieser am 19. Februar 2014 erstattete „Stellungnahme zu Einwänden gegen mein Gutachten zur Bewertung von EnBW zum 6. Dezember 2010“ und die Protokolle der Vernehmungen von Zeugen der Électricité de France (EdF), würden Ministerpräsident a.D. Stefan Mappus als Betroffenem gemäß einem heutigen Beschluss des Ausschusses zugänglich gemacht, erläuterte Herrmann.

Die nächste und voraussichtlich letzte Sitzung des Untersuchungsausschusses wird Herrmann zufolge am Mittwoch, 4. Juni 2014, stattfinden, um nichtöffentlich den Abschlussbericht und die Wertungen der Fraktionen zu beraten und zu beschließen. „Wenn diese Beratung erfolgt ist, kann der Abschlussbericht in der Plenarsitzung am 25. oder 26. Juni 2014 behandelt werden und der Untersuchungsausschuss seine Tätigkeit beenden“, sagte Vorsitzender Klaus Herrmann. 

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