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107/2015 - 27. Juli 2015, 11:41 Uhr
Aufgrund neuer Erkenntnisse im Fall Florian H.

Untersuchungsausschuss „Rechtsterrorismus/NSU BW“ legt weiteres Vorgehen nach der Sommerpause fest

 

Stuttgart. Der Untersuchungsausschuss „Rechtsterrorismus/NSU BW“ hat in einer nichtöffentlichen Sitzung am 24. Juli 2015 die Vernehmung weiterer Zeugen beschlossen. Aufgrund der neuen Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft Stuttgart im Todesfall Florian H., die am 20. Juli 2015 durch den Untersuchungsausschuss bekannt gegeben wurden, wurde die Vernehmung vier weiterer Zeugen zu diesem Fall beschlossen. Dabei geht es unter anderem um die Person, die ausgesagt haben soll, dass sie das Fahrzeug von Florian H. noch am 13. September 2013 um 8:00 Uhr fahrend gesehen habe, sowie den Polizeibeamten, der die Videoaufzeichnungen an der Tankstelle am Cannstatter Wasen gesichtet haben soll. Des Weiteren wurde die Vernehmung weiterer Zeugen zum Polizistenmord Heilbronn beschlossen. Dabei handelt es sich unter anderem um Personen, aufgrund deren Aussagen Phantombilder gefertigt wurden, sowie um Ermittlungsbeamte.

Die erste Sitzung nach der parlamentarischen Sommerpause sei für den 21. September 2015 vorgesehen, teilte der Ausschussvorsitzende, Landtagsvizepräsident Wolfgang Drexler MdL (SPD), mit. Dann wolle sich der Ausschuss mit weiteren Zeugen vor allem dem Polizistenmord in Heilbronn und damit einem seiner Kernthemen zuwenden.

Allerdings sei neben den bereits genannten Zeugen auch noch die Vernehmung weiterer Personen zum Thema „Ku Klux Klan“ erforderlich, unter anderem des mutmaßlichen früheren Chefs der Gruppierung „EWK KKK“. Zu den möglichen Bezügen von Ku Klux Klan-Gruppen in Baden-Württemberg zum NSU fehle dem Ausschuss weiterhin besonders der Bericht des Sonderermittlers Jerzy Montag zum V-Mann „Corelli“, berichtete Drexler. Deshalb habe er erneut das Parlamentarische Kontrollgremiums des Bundestags um die schnellstmögliche Übersendung zumindest der Auszüge des Berichts, die den Einsetzungsauftrag des Untersuchungsausschusses betreffen, gebeten und auf die Dringlichkeit hingewiesen. Im Übrigen habe sich der Untersuchungsausschuss in seiner Beratungssitzung vorbehalten, den Ermittler Jerzy Montag notfalls selbst zu laden, so der Ausschussvorsitzende.

Darüber hinaus hat der Untersuchungsausschuss Entscheidungen zum weiteren abgestimmten Vorgehen mit dem Todesfallermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart im Fall Florian H. getroffen. Entsprechend dem Wunsch der Staatsanwaltschaft vom vergangenen Montag wird man ihr die Gutachten der Sachverständigen des Ausschusses übermitteln, um die Informationen zusammenzuführen. Dazu gehört auch ein am vergangenen Freitag beratenes Ergänzungsgutachten des IT-Sachverständigen. In diesem wird darauf hingewiesen, dass in einem im März 2015 an den Untersuchungsausschuss übergebenen Handy aus dem Fahrzeug von Florian H. während des Brandereignisses eine Micro-SD-Speicherkarte enthalten gewesen sein muss, die bei der Übergabe an den Ausschuss nicht mehr vorhanden war. Umgekehrt wird der Untersuchungsausschuss, wie bereits am Montag, 20. Juli 2015, beschlossen, bei der Staatsanwaltschaft die Akten der mittlerweile erfolgten und noch anstehenden Ermittlungen anfordern.

Außerdem hat sich der Untersuchungsausschuss Drexler zufolge mit der Bereitstellung von Akten in digitaler Form befasst. Das Innenministerium habe sich bereit erklärt, bereits in Papierform vorhandene Akten dem Gremium nun auch in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. „Damit soll es ermöglicht werden, dass in der Fülle an Unterlagen gezielt nach bestimmten Begriffen gesucht werden kann und so die überaus umfangreiche Arbeit erleichtert wird“, erklärte der Ausschussvorsitzende. Die Akten würden an einem sogenannten „Stand-Alone-PC“ bereitgestellt, der weder an ein Netzwerk noch an das Internet angeschlossen sei.

 

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