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92/2018 - 20. Juli 2018, 10:27 Uhr
NSU-Untersuchungsausschuss wartet seit 13 Monaten auf „Corelli“-Berichte

Vorsitzender: „Berichte zu V-Mann ‚Corelli‘ sind für Ausschuss von erheblicher Bedeutung“

Stuttgart. Der Untersuchungsausschuss „Rechtsterrorismus/NSU BW II“ wartet seit 13 Monaten darauf, vom Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestags (PKG) die vollständigen nicht-öffentlichen Berichte des Sachverständigen Jerzy Montag zum V-Mann „Corelli“ zu erhalten. „Angesichts der in wenigen Wochen endenden Beweisaufnahme müssen die Berichte dem Untersuchungsausschuss umgehend zur Verfügung gestellt werden; sie sind für die Aufklärungsarbeit des Stuttgarter Ausschusses von erheblicher Bedeutung“, sagte dessen Vorsitzender Wolfgang Drexler (SPD) MdL am Freitag, 20. Juli 2018, in Stuttgart.

Nach Angaben des Vorsitzenden hatte der Sachverständige Jerzy Montag im Auftrag des PKG zwei Berichte zum V-Mann „Corelli“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz verfasst. Diese habe der Stuttgarter Ausschuss im Juni 2017 angefordert, seitdem warte er auf deren Herausgabe. Den Bericht vom September 2016 wolle das PKG gar nicht herausgeben, da dieser nach Auffassung des PKG keine inhaltliche Überschneidung mit dem Untersuchungsauftrag des Stuttgarter Ausschusses aufweise. Für den Bericht von Mai 2015 wolle das PKG erst die Zustimmung aller 19 beteiligten Behörden einholen.

„Aus diesen Berichten könnten sich insbesondere Erkenntnisse zur Rolle des V-Manns ‚Corelli‘ in baden-württembergischen Ku-Klux-Klan-Gruppen und dessen Verhältnis zum ehemaligen Schwäbisch Haller KKK-Chef A. S. sowie weiteren Personen der rechtsextremen Szene in Baden-Württemberg ergeben“, sagte Drexler. Von diesen Berichten könne somit entscheidend abhängen, ob sich für den Untersuchungsausschuss weitere Aufklärungsansätze zu dem Themenkomplex ergeben.

Nach einer Änderung von Paragraf 10 Abs. 5 Satz 1 Kontrollgremiumsgesetz (PKGrG) im Jahr 2016 könnten nun Untersuchungsausschüsse eines Landtags Berichte einer oder eines Sachverständigen unter Wahrung des Geheimschutzes erhalten. Daher habe der Untersuchungsausschuss im Juni 2017 das Kontrollgremium um Übersendung des Berichts von 2015 und zudem des Berichts von 2016 gebeten, so Wolfgang Drexler. Im Januar 2018 habe das PKG darauf hingewiesen, dass es aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht die alleinige Zuständigkeit habe, um über die Herausgabe zu entscheiden. Es sei die Zustimmung aller Stellen erforderlich, deren als Verschlusssache eingestuften Informationen in dem Bericht Verwendung gefunden hätten. Daher hätten alle beteiligten Behörden angeschrieben und um Zustimmung zur Überlassung des Berichts gebeten werden müssen.

Im Juli 2018 habe das PKG dem Ausschuss dann auf Nachfrage mitgeteilt, dass sich alle 19 angeschrieben Behörden zurückgemeldet hätten. Allerdings bestünden drei Behörden darauf, vor ihrer eventuellen Zustimmung Einsicht in den Bericht nehmen zu können. Im Hinblick darauf müsse nun bei allen 19 Behörden die Zustimmung zur Einsichtnahme durch diese drei Behörden eingeholt werden, so die Mitteilung des PKG. Hierzu seien alle 19 Behörden Anfang Juni 2018 erneut angeschrieben worden, wobei das PKG auf die Dringlichkeit sowie auf das nahe Ende der Beweisaufnahme des Stuttgarter Ausschusses hingewiesen habe. „Es ist untragbar, dass der Ausschuss die Berichte immer noch nicht erhalten hat“, sagte Drexler, der sich aufgrund der Eilbedürftigkeit Anfang des Jahres sogar an Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble gewandt hatte.  

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