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67/2018 - 6. Juni 2018, 14:06 Uhr
In der Plenarsitzung am 6. Juni 2018:

Landtagsvizepräsidentin vereidigt neue Mitglieder

Stuttgart. In der Plenarsitzung am Mittwoch, 6. Juni 2018, hat der Landtag von Baden-Württemberg fünf Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs neu gewählt. „Im Namen des ganzen Hauses wünsche ich Ihnen viel Erfolg in Ihrem hohen und verantwortungsvollen Richteramt“, so Landtagsvizepräsidentin Sabine Kurtz (CDU) nach der Vereidigung. Neues Mitglied in der Gruppe der Berufsrichter ist Dr. Malte Graßhof, Präsident des Verwaltungsgerichts Stuttgart. Er wird die Nachfolge von Eberhard Stilz als Präsident des Verfassungsgerichtshofs antreten.

Die Stellvertretung von Dr. Graßhof übernimmt Friedrich Unkel, Präsident des Landgerichts Ellwangen. Als Mitglied mit der Befähigung zum Richteramt wurde Sintje Leßner gewählt, als ihr Stellvertreter Ulrich Lusche, der heute nicht persönlich anwesend sein konnte, als stellvertretendes Mitglied ohne Befähigung zum Richteramt Rupert Metzler. Sabine Reger, die von der AfD-Fraktion als Mitglied ohne Befähigung zum Richteramt vorgeschlagen wurde, hat im ersten Wahlgang nicht die erforderlichen Stimmen bekommen. Der Landtag hat die Wahl daraufhin vertagt.

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg entscheidet über die Auslegung der Landesverfassung. Ihm gehören neun Mitglieder an: Drei Mitglieder sind Berufsrichter, drei sind nichtrichterliche Juristen und drei sind Laienrichter. Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs werden vom Landtag mit einfacher Mehrheit auf neun Jahre gewählt. Alle drei Jahre scheidet je ein Mitglied der drei erwähnten Gruppen einschließlich des jeweiligen Stellvertreters aus. Am 20. Juli 2018 endet die Amtszeit bei den Berufsrichtern Eberhard Stilz und Friedrich Unkel (Vertreter), bei den Mitgliedern mit der Befähigung zum Richteramt Prof. Dr. Karl Peter Mailänder und Dr. Robert Maus (Vertreter) sowie bei den Laienrichterinnen Rosa-Maria Reiter und Adelheid Kiesinger (Vertreterin).

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