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110/2018 - 19. Oktober 2018, 08:39 Uhr

Fixierung von Patienten Thema im Sozialausschuss

Stuttgart. Mit der Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Fixierung von Patientinnen und Patienten der öffentlich-rechtlichen Unterbringung, einem Antrag der SPD, hat sich der Ausschuss für Soziales und Integration in seiner Sitzung am Donnerstag, 18. Oktober 2018, befasst. Das hat die stellvertretende Vorsitzende des Gremiums, Christine Neumann-Martin (CDU), mitgeteilt.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verlange bis zum 30. Juni 2019 eine Gesetzesänderung zur Schaffung der verfassungsmäßigen Rechtsgrundlagen in Bezug auf die Zwangsmaßnahme der zeitweisen Fixierung ans Bett. „Hieraus ergibt sich ein Regelungsbedarf, freiheitsentziehende Fixierungen künftig unter Richtervorbehalt zu stellen“, erläuterte Neumann-Martin. Außerdem sei gesetzlich zu regeln, dass der Betroffene nach Beendigung der Fixierung auf die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung ihrer Rechtmäßigkeit hinzuweisen sei. Überdies müsse geklärt werden, dass es nicht zu Engpässen bei richterlichen Entscheidungen im Zeitfenster zwischen 21 Uhr und 6 Uhr komme.

Die Landesregierung habe dargelegt, so Neumann-Martin, dass derzeit unter Federführung des Sozialministeriums ein Regelungsentwurf zu einer gesetzlichen Änderung des §25 PsychKHG, welcher der Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung tragen solle, erarbeitet werde. Es sei geplant, den Gesetzentwurf zeitnah vorzulegen. Der Beschlussantrag, der darauf abzielte dafür Sorge zu tragen, dass der Bericht der Ombudsstelle auf Landesebene spätestens zu Beginn der Anhörungsphase über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Schaffung der verfassungsgemäßen Rechtsgrundlagen in Bezug auf Zwangsmaßnahmen in Baden-Württemberg dem Landtag zugehe, sei von allen Fraktionen unterstützt worden.

Des Weiteren habe der Sozialausschuss mehrere Anträge zum Thema Transplantationen und Transplantationsbeauftragte (TxB) beraten. Christine Neumann-Martin zufolge zielt die aktuell geplante Änderung des Landeskrankenhausgesetzes auf eine grundlegende Verbesserung der Organspendesituation in Baden-Württemberg, in dem unter anderem die Rolle der Transplantationsbeauftragten gestärkt werden solle. Von zahlreichen Transplantationsbeauftragten sei beanstandet worden, dass die Aufwandsentschädigung zu unterschiedlichen Anteilen in das Gesamtbudget des Krankenhauses einginge. Deshalb solle in Baden-Württemberg die Aufwandsentschädigung künftig ausschließlich für die Tätigkeit und Fortbildung der TxB verwendet werden können. Damit stünden den TxB erheblich größere Ressourcen als bisher zur Verfügung, was entsprechend positive Auswirkungen auf die Freistellung der TxB hätte.

Ein neues Bundesgesetz für bessere Zusammenarbeit und Strukturen bei der Organspende definiere die notwendige Freistellung der TxB bundeseinheitlich anhand der Anzahl der Intensivbehandlungsbetten oder Beatmungsbetten in einem Entnahmekrankenhaus. Im Ausschuss sei dies als richtiger Weg begrüßt worden. Ebenso sei man sich im Ausschuss einig gewesen, dass auch das Thema Organspende bzw. die Widerspruchslösung diskutiert werden müsse.

 

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