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33/2020 - 7. April 2020, 14:36 Uhr
In seiner Sondersitzung am 7. April:

Wirtschaftsausschuss bewilligt Finanzhilfen für die Entwicklung eines Corona-Schnelltests

Stuttgart. Bei einer kurzfristig angesetzten Sondersitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau am Dienstag, 7. April 2020, haben die Mitglieder des Gremiums Finanzhilfen in Höhe von sechs Mio. Euro für die Entwicklung eines flächendeckenden Corona-Schnelltests bereitgestellt. Dies teilte der Vorsitzende, Dr. Erik Schweickert (FDP/DVP), mit. Die Entscheidung sei einstimmig getroffen worden. 

Seit 2016 entwickelt die Freiburger Firma Spindiag GmbH in Zusammenarbeit mit der Hahn-Schickard-Gesellschaft Geräte, mit denen multiresistente Keime nachgewiesen werden können. Nun möchte das Medtech Start-up, das vor vier Jahren aus der renommierten Hahn Schickard Gesellschaft ausgegründet wurde, mit denselben Geräten das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) nachweisen. Der Test, der zwei Proben gleichzeitig prüfen kann, braucht nur etwa 35 Minuten, bis das Ergebnis feststeht. „Mit der Reverse-Transkriptase-Polymerase-Kettenreaktion (RT-PCR) setzt der Schnelltest auf die gleiche Nachweismethode wie derzeit angewandte, aufwändige Labortests, ist aber sehr einfach und schnell durchführbar. Dadurch werden die Viren direkt und nicht erst die Antikörper nachgewiesen.“, so Dr. Schweickert, der den aktuellen Entwicklungsstand am heutigen Morgen selbst in Freiburg in Augenschein genommen hatte. Mit geschätzten Kosten von etwa 40 Euro pro Test seien diese wettbewerbsfähig. 

Bisher hatte die Spindiag GmbH geplant mit den Testgeräten für multiresistente Keime im August 2020 auf den Markt zu gehen, jetzt wolle man jedoch das gesamte Team für die Entwicklung eines Corona-Schnelltests einsetzen. „Mit den nun bewilligten Finanzhilfen ermöglichen wir dem Unternehmen diese Umstellung und durch die kurzfristig einberufene Sitzung gewinnen wir zusätzlich mindestens wertvolle drei Wochen an Zeit“, erklärte der Ausschussvorsitzende und bedankt sich in diesem Zusammenhang für die Flexibilität seiner Abgeordnetenkollegen und die der Mitarbeiter der Landtagsverwaltung. Das Testgerät, das sich derzeit in der analytischen Bewertung befindet, soll voraussichtlich im zweiten Quartal 2020 für Krankenhäuser, Ärzte, Altenheime und sonstige sogenannte ‚Points of care‘ landesweit zur Verfügung stehen. Ziel müsse es sein, dass diese Geräte in Baden-Württemberg spätestens Anfang Juli zur Verfügung gestellt werden können. „Mit diesen Geräten wird es dann dank Vollautomatisierung keine Transportwege mehr zum Labor geben und es gäbe die Chance die Pandemie weiter einzudämmen“, so Dr. Schweickert. So könnten beispielsweise Mitarbeiter von Krankenhäusern und Altenheimen regelmäßig getestet werden, ebenso wie Angehörige und Besucher vor dem Einlass. 

Außerdem befasste sich der Ausschuss mit Bürokratieerleichterungen bei Bürgschaften durch die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg. Hier wurde einstimmig die Eigenkompetenz der Bürgschaftsbank bei der Bürgschaftsvergabe ausgeweitet, eine erhöhte maximale Bürgschaftsverpflichtung genehmigt sowie die Rückbürgschaftsquote erhöht. „Dadurch kann die Bürgschaftsbank schneller und unkomplizierter die notwendigen Bürgschaften bei der Kreditvergabe geben und somit die Liquiditätsprobleme der Unternehmen überbrücken“, erläutert Dr. Schweickert die beschlossenen Maßnahmen.

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