Finanzausschuss berät über aktiveres Management des Polizeifuhrparks
Stuttgart. Mit Möglichkeiten für ein aktiveres Management des Fuhrparks der baden-württembergischen Polizei hat sich der Finanzausschuss des Landtags in seiner Sitzung am Donnerstag, 10. Februar 2022, befasst. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Martin Rivoir, mitteilte, wolle der Ausschuss die weitere Entwicklung genau beobachten und habe aus diesem Grund hierzu einen Beschluss gefasst. Dies betreffe etwa die Einführung eines elektronischen Fahrtenbuchs und die Einrichtung von Fahrzeugpools.
Dem Vorsitzenden zufolge orientiert sich der Bemessungsschlüssel der Fahrzeuganzahl derzeit am Personalbestand des Haushalts-Solls. Der Rechnungshof empfehle dagegen eine Bemessung am tatsächlichen Personalbestand. Das Staatsministerium habe mitgeteilt, an der bisherigen Praxis festzuhalten. Grund dafür sei, dass sich der Personalbestand fortlaufend verändere und Schwankungen unterliege. Vor allem Versetzungen, Abordnungen, vorzeitiger Ruhestand oder Arbeitszeitverlängerungen, Mutterschutz- und Elternzeit, Krankenstand und Dienstunfähigkeit führten nahezu permanent zu Veränderungen der Mitarbeiterzahl. Gleichzeitig müsse die Polizei jederzeit handlungsfähig sein und auch im Krisenfall eine hohe Verfügbarkeit von Fahrzeugen gewährleisten und eine Fahrzeugreserve vorhalten.
Um die wirtschaftliche Auslastung von Fahrzeugen festzustellen, werde die Nutzung bislang in einem analogen Fahrtenbuch dokumentiert. Eine tiefergehende Analyse sei auf dieser Grundlage allerdings nicht machbar. Künftig solle dies auf elektronischem Wege erfolgen. Bereits im Jahr 2019 habe das Innenministerium mit der Planung für die Einführung eines elektronischen Fahrtenbuchs begonnen. Die Projektleitung liege gemeinsam beim Finanzministerium mit der Leitstelle SAP Competence Center, dem Innenministerium und dem Landesbetrieb IT Baden-Württemberg (BITBW). Mit dem Fahrtenbuch solle eine Vielzahl weiterer elektronischer Auswertungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, so dass zum Beispiel einzelne Fahrzeugauslastungen dann stundengenau je Fahrtzweck analysiert werden können. Der Produktivstart des Systems habe jedoch auf Januar 2023 verschoben werden müssen, wodurch sich auch die Einführung des Systems bei der Polizei verzögern werde, berichtete der Vorsitzende.
Auch die Ausstattung der Bereitschaftspolizeien der Länder durch den Bund sei thematisiert worden. In den vergangenen Jahren habe der Bund – unter anderem für die Beschaffung von kostenintensiven Sonderfahrzeugen – weitere zusätzliche Haushaltsmittel bereitgestellt. Zuletzt sei von Baden-Württemberg auf einen hohen Beschaffungsbedarf im Fuhrpark der Bereitschaftspolizei im Südwesten hingewiesen worden. Für das Jahr 2023 zeichne sich dennoch ein größeres Defizit ab, so dass das Thema erneut aktiv an den Bund herangetragen werden solle.
Nach Angaben des Vorsitzenden hat der Ausschuss auf Anregung des Rechnungshofs einen Beschluss gefasst, um die weitere Entwicklung zu verfolgen. So solle dem Landtag bis Dezember 2023 über die Evaluation eines Modellprojekts für einen temporären Verzicht auf Fahrzeuge berichtet werden. „Dem Parlament soll zudem über die Einführung des elektronischen Fahrtenbuchs, die Einrichtung möglicher weiterer Fahrzeugpools und die Evaluation der Fahrzeugbemessung berichtet werden“, sagte Martin Rivoir. Darüber hinaus wolle der Ausschuss über das Defizit bei der Fahrzeugausstattung der Bereitschaftspolizeidirektionen im Jahr 2023 und eventuell eingeleitete Schritte informiert werden.
Unabhängig davon werden laut Staatsministerium bei notwendigen Ersatzbeschaffungen von Kauf- bzw. Sonderfahrzeugen regelmäßig Alternativen zur Neubeschaffung geprüft. Seit Veröffentlichung der Denkschrift habe bei 20 Fahrzeugen auf eine Neubeschaffung verzichtet werden können.