In der Sitzung am 19. Oktober:
Landwirtschaftsausschuss thematisiert Biodiversität im Land
Stuttgart. Der Ausschuss für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 19. Oktober 2022, auf Antrag der CDU-Fraktion darüber beraten, wie die Biodiversität in der Landwirtschaft, aber auch in kommunalen Grünanlagen und privaten Gärten weiter verbessert werden kann. Das berichtete der Ausschussvorsitzende Martin Hahn (Grüne).
Die Antragsteller erkundigten sich Hahn zufolge in ihrem Fragenkatalog an das Landwirtschaftsministerium nach der Umsetzung des 2020 verabschiedeten Biodiversitätsstärkungsgesetzes in Baden-Württemberg. Mit dem Gesetz sei das Land zwar bundesweit Vorreiter, es fokussiere sich allerdings mehr auf Land- und Forstwirtschaft als auf öffentliche Grünanlagen und private Gärten. Das Gremium bedankte sich in der Sitzung für die detaillierte schriftliche Stellungnahme durch das Ministerium, die neben dem Aktionsplan „Bio in Baden-Württemberg“ eine ganze Reihe an aktuellen Maßnahmen zur Biodiversitätsstärkung auflistet.
Um den heimischen Öko-Landbau zu unterstützen, seien im Doppelhaushalt 2020/21 sowie im Haushalt 2022 jeweils bis zu 4,5 Millionen Euro für den weiterentwickelten Aktionsplan bereitgestellt worden, gab der Vorsitzende die Ausführungen von Ministeriumsseite wieder. Ferner finanziere das Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt mit jährlich 17,7 Millionen Euro Projekte mehrerer Ministerien. „Der Erhalt der Biodiversität ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, nicht nur die Landwirtschaft ist hier in der Pflicht“, darüber sei man sich im Ausschuss einig gewesen, berichtete Hahn. Auch die urbanen Räume wie Friedhöfe, Parks und private Gärten müssten noch mehr mitgedacht werden. Gartenbesitzerinnen und -besitzer sollen in verschiedenen Projekten ebenso wie Kommunen dabei unterstützt werden, Grünflächen vogel- und insektenfreundlicher zu gestalten, fasste Hahn die Angaben von Ministeriumsseite zusammen.
Als wesentliches Ziel des Biodiversitätsstärkungsgesetzes sei zudem im Ausschuss thematisiert worden, wie die Schaffung von Refugialflächen von mindestens zehn Prozent auf Acker- oder Grünland gefördert werden könne, so der Ausschussvorsitzende. Hierzu sei die entsprechende Verwaltungsvorschrift vom Ministerium für Januar 2023 angekündigt worden.