In der Sitzung am Mittwoch, 21. Juni 2023
Ausschuss für Wohnen berät über Schaffung von Wohnraum und nachhaltige Gewerbeflächen
Stuttgart. Der Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 21. Juni 2023, insbesondere mit den Themen nachhaltige Gewerbegebiete und Schaffung von neuem Wohnraum befasst. „Beide Themen spielen für die künftige Entwicklung des Landes und die Lebensqualität der Menschen eine große Rolle“, sagte die Vorsitzende des Gremiums, die CDU-Abgeordnete Christiane Staab.
Der Ausschuss beriet auf Antrag der Grünen-Fraktion über das Thema „Nachhaltige Gewerbegebiete – den Gewerbestandort Baden-Württemberg fit für die Zukunft machen“. Die Antragsteller hätten erklärt, dass gerade Gewerbegebiete großes Potenzial für eine Nutzungsmischung böten. Während in den vergangenen Jahrzehnten der kommunale Fokus vor allem darauf gelegen habe, schnell und viel Fläche für Gewerbegebiete auszuweisen, sei die nachhaltige, klimaresiliente und wohnortnahe Planung von Gewerbeflächen mittlerweile ebenfalls Zielmarke. Die Abgeordneten hätten in der Sitzung verdeutlicht, dass dadurch ein Konflikt entstehe: Einerseits müsse der Flächenverbrauch reduziert werden, andererseits würden Flächen für Gewerbe und Industrie benötigt. Dies stelle eine enorme Herausforderung dar.
„Im Ausschuss waren sich die Abgeordneten einig, dass auch künftig ausreichend Flächen für Gewerbe, Handwerk und Industrie benötigt werden“, sagte Staab. Die FDP/DVP-Fraktion habe von Ministerin Nicole Razavi (CDU) wissen wollen, wie die Regierung diesen Konflikt auflösen wolle. Razavi habe erklärt, die Zielkonflikte und der Flächenanspruch müssten in ein richtiges Verhältnis gebracht werden. Es dürfe in Baden-Württemberg keinen Stillstand geben, sondern das Land müsse zukunftsfähig gemacht werden. Die künftige Gestaltung von Gewerbeflächen biete die Chance, wirtschaftliche Transformation und Nachhaltigkeit zusammenzuführen. Es müsse auf eine Umwandlung von reinen Gewerbeflächen zu nachhaltigen Gewerbequartieren hingewirkt werden. Gerade die Schlüsseltechnologien der Zukunft böten hier Chancen. Arbeiten und Wohnen könnten künftig zusammengehören.
Nach Angaben Staabs teilte die Landesregierung eine ganze Reihe an Daten zur Entwicklung der Gewerbeflächen mit. Demnach hätten zwischen den Jahren 2000 und 2020 die Industrie- und Gewerbeflächen im Südwesten um rund 17.000 Hektar auf 74.324 Hektar zugenommen. Dies entspreche einem Anstieg von 30 Prozent bzw. einer durchschnittlichen täglichen Flächeninanspruchnahme von 2,4 Hektar. Aktuell liege die tägliche Flächeninanspruchnahme bei rund 1,5 Hektar pro Tag.
Die stärksten Zuwächse hätten Gemeinden des ländlichen Raums im engeren Sinne (41 Prozent) und Gemeinden in den Randzonen um die Verdichtungsräume (35 Prozent) verzeichnet. In den Gemeinden der Verdichtungsräume sei der Wert dagegen nur unterdurchschnittlich (19 Prozent). Eine besonders geringe Zunahme der Industrie- und Gewerbeflächen lasse sich für die Oberzentren (12 Prozent) feststellen. Daten zum zukünftigen konkreten Flächenbedarf für Gewerbe liegen der Regierung nach eigenen Angaben nicht vor, berichtete die Ausschussvorsitzende.
Ein weiteres Thema in der Ausschusssitzung war auf Antrag der FDP/DVP-Fraktion die Schaffung von Wohnraum durch Baulandausweisung, Konversion und Lückenschluss, Nachverdichtung sowie Umwidmung. Nach Ansicht der Antragsteller befinde sich Baden-Württemberg in einer Wohnraumkrise. Zu deren Lösung sei dringend der Neubau oder die Neuschaffung von Wohnraum notwendig. Nach Auffassung der Fraktion kämen dafür vier Flächentypen/-methoden infrage: Neubau auf neuem Bauland, Neubau auf bestehenden aber freien Flächen wie Baulücken oder Konversionsflächen, Nachverdichtung z.B. durch Aufstockung von Gebäuden oder Umnutzung oder Umbau von bestehenden Gebäuden.
Nach Angaben der Vorsitzenden wurde in der Sitzung gefragt, welche Zielmarke die Landesregierung für die Schaffung von Wohnraum habe. Die Landesregierung habe erklärt, Ziel sei es, einen größtmöglichen Zuwachs neuer, insbesondere preisgünstiger Wohnungen zu erreichen. Die Regierung teile die Einschätzung der Bundesregierung zum Wohnraumbedarf. Allerdings mache die Landesregierung keine konkreten Vorgaben, wo und in welchem Umfang neuer Wohnraum entstehen solle.
Die Landesregierung habe weiterhin mitgeteilt, sie verfolge seit langem eine nachhaltige Siedlungsentwicklung mit dem Ziel, den Flächenverbrauch deutlich zurückzuführen. Daher gelte es, für die Schaffung neuen Wohnraums vorrangig die Innenentwicklungspotenziale zu nutzen, z. B. Baulücken zu mobilisieren, Brach- und Konversionsflächen neuen Nutzungen zuzuführen, Leerstände zu aktivieren und Möglichkeiten der Nachverdichtung zu nutzen, zum Beispiel durch Aufstockung. Dabei unterstütze das Land die Kommunen unter anderem durch das Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“.
Weitere Themen in der Ausschusssitzung waren unter anderem Einschränkungen dörflicher Innenentwicklung durch baurechtlichen Bestandsschutz bei Tierhaltungsanlagen, Typengenehmigung für bauliche Anlagen, Unterstützung kommunaler Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften in Baden-Württemberg sowie Fehlbelegungsquote bei Sozialwohnungen.