Im Verkehrsausschuss
Grenzüberschreitende Nutzung des 49-Euro-Tickets an Hochrhein und Oberrhein im Fokus
Stuttgart. Mit der Einbindung des 49-Euro-Tickets in den grenznahen und grenzüberschreitenden Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) hat sich der Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag, 16. März 2023, befasst. Das berichtete der Ausschussvorsitzende Rüdiger Klos (AfD). Ein weiteres Thema sei die Integration von Fähr- und Schiffsverbindungen in den ÖPNV gewesen.
Mit dem 49-Euro-Ticket (Deutschlandticket) und seinen Nutzungsmöglichkeiten in grenznahen Regionen des Landes sowie in grenznahen Regionen der Anrainer Schweiz und Frankreich befasste sich der Verkehrsausschuss aufgrund von getrennt voneinander eingebrachten Anträgen von Grünen und CDU. Beide Fraktionen hatten umfangreiche Fragenkataloge an das Verkehrsministerium gerichtet mit dem Ziel, Sorge dafür zu tragen, dass die zahlreichen Grenzgängerinnen und Grenzgänger an Hochrhein und Oberrhein im badischen Landesteil ihre Arbeitsstelle, Hochschule und weitere Reiseziele am anderen Rheinufer unproblematisch mit dem neuen Ticket erreichen können.
Aus der Antwort des Ministeriums geht hervor, dass eine Geltung des Tickets im Ausland möglich sei, sofern das ausländische Gebiet bereits von einem deutschen Verbundtarif abgedeckt sei und das betroffene Nachbarland einer Geltung zustimme. Im Einzelfall müsse geprüft werden, ob eine Erweiterung des Geltungsbereichs eine passgenaue Lösung darstelle oder ob nicht regionale Lösungen für großräumigere grenzüberschreitende Tarifangebote besser seien, so das Ministerium. Dies gelte besonders dann, wenn die Verkehrsbeziehungen weiter in das Nachbarland hineinreichten als nur zum ersten Haltepunkt hinter der Grenze.
Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden Klos erklärte Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) in der Sitzung, es sei schon jetzt klar, dass die Station Basel Badischer Bahnhof, da im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland stehend und somit zum deutschen Schienennetz gehörend, auch ein Tarifpunkt der deutschen Tarife im Bahnverkehr sei. Somit gelte auch das Deutschlandticket bei Fahrten von und nach sowie über Basel Badischer Bahnhof. Im Fall Schaffhausen, das Tarifpunkt der deutschen Bahntarife ist, habe der Ostwind-Verkehrsverbund in Vertretung des Kantons Schaffhausen noch nicht final zugestimmt. Die Gespräche hierzu liefen noch, man sei aber guter Dinge, habe der Minister erklärt, so Klos.
Das Ministerium wies in seiner Antwort darauf hin, dass auf deutscher Seite gelegene Verbünde zum Deutschlandticket ein Upgrade für Fahrten über die Landesgrenze hinaus anbieten könnten. Diese Zusatzangebote müssten jedoch vor Ort in den jeweiligen Verbünden konzipiert und beschlossen werden.
Wie der Minister weiter erklärt habe, sei ebenfalls schon jetzt klar, so Klos, dass das Deutschlandticket auf den Strecken Schaffhausen-Lottstetten und Thayngen-Schaffhausen-Erzingen im Korridorverkehr über Schweizer Staatsgebiet anerkannt werde, sodass Jestetten, Lottstetten und Dettighofen im Landkreis Waldshut sowohl über die Bahnstrecke ab Schaffhausen als auch per Bus ab Erzingen mit dem Deutschlandticket erreichbar seien. Für die Exklave Büsingen gebe es dagegen noch keine finale Lösung, mit dem Ostwind-Verkehrsverbund würden dazu noch Gespräche geführt. Auch hier habe sich der Minister aber optimistisch gezeigt, so Klos. Dagegen habe Hermann vor dem Ausschuss erklärt, dass es für eine Anbindung von Straßburg und Mulhouse keine Lösung gebe.
Vertreter von Regierung und Opposition begrüßten laut Klos den Sachstand. Aus Fehlern beim 9-Euro-Ticket, das den grenznahen ÖPNV nicht berücksichtigt habe, sei offenbar gelernt worden. Somit könnten auch die Bürgerinnen und Bürger an Hochrhein und Oberrhein vom Deutschlandticket profitieren. Positiv sei ebenfalls aufgenommen worden, dass das Ticket per Ausnahmeregelung auch für den IC 87 Stuttgart-Singen-Konstanz gelte.
Ein weiteres Thema im Ausschuss sei auf Antrag der SPD die Integration von Fähr- und Schiffsverbindungen auf dem Bodensee in den ÖPNV gewesen, berichtete der Ausschussvorsitzende Klos. Der Verkehrsminister habe in der Sitzung bekräftigt, dass der ÖPNV sich in Baden-Württemberg laut Gesetz nicht auf Wasserverbindungen erstrecke. Es stünde den kommunalen Betreibern von Fährverbindungen aber frei, diese in ÖPNV-Verbundangebote zu integrieren. Dies sei vor Ort zu entscheiden.