Verwaltungsleistungen in Baden-Württemberg werden weiter digitalisiert
Ausschuss für Wohnen stimmt für Schaffung eines virtuellen Bauamts
Stuttgart. Der Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 25. Oktober 2023, mehrheitlich beschlossen, dem Plenum zu empfehlen, dem Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren zuzustimmen. Damit soll ein „virtuelles Bauamt“ geschaffen werden, bei dem etwa Bauanträge digital eingereicht, bearbeitet und genehmigt werden können. Darüber hinaus beriet das Gremium auf Antrag der Fraktion FDP/DVP über Möglichkeiten des innovativen Holzbaus sowie innovative Bauverfahren und Baustoffe. Das teilte die Vorsitzende des Gremiums, die CDU-Abgeordnete Christiane Staab, mit.
Nach Angaben der Vorsitzenden sind nach dem Onlinezugangsgesetz Bund und Länder verpflichtet, ab dem Jahr 2023 ihre Verwaltungsleistungen digital über Verwaltungsportale anzubieten. Im Koalitionsvertrag sei vereinbart worden, der Baurechtsverwaltung in Baden-Württemberg im Jahr 2023 ein „virtuelles Bauamt“ zur Verfügung zu stellen. Das virtuelle Bauamt solle neben der Einreichung von Bauanträgen auch die Weiterbearbeitung und die Erteilung der baurechtlichen Entscheidungen digital und landesweit einheitlich sicherstellen sowie die rechtssichere Kommunikation mit den Antragstellern inklusive der Bekanntmachung und Zustellung der baurechtlichen Entscheidungen ermöglichen.
Die Digitalisierung baurechtlicher Verfahren führe nicht nur zur Modernisierung der Verwaltung, sondern auch zu Prozessoptimierungen und letztlich zum Bürokratieabbau. Zum einen könnten zügiger Baugenehmigungen erteilt werden, um so insbesondere die Schaffung weiteren Wohnraums voranzutreiben. Zum anderen führe die Digitalisierung auch zu Kostenersparnissen etwa durch geringere Druck-, Versand- und Personalkosten in der Verwaltung, berichtete die Ausschussvorsitzende.
Ein weiteres Thema in der Ausschusssitzung waren Möglichkeiten durch den innovativen Holzbau. Die Antragsteller der Fraktion FDP/DVP hätten ausgeführt, dass im modernen Holzbau Potenziale etwa in der kurzen Bauzeit, in der Verwendung nachhaltiger Rohstoffe und in der effizienten Flächennutzung liegen. Insbesondere für innovative Hochhäuser könne der Holzbau eine neue Möglichkeit bieten.
Die Landesregierung hat Staab zufolge dieser Auffassung zugestimmt und die Bedeutung des Holzbaus betont. Grundsätzlich sollte bei der Planung von Gebäuden und der Wahl von Baustoffen ein technologieoffener und baustoffneutraler Ansatz verfolgt werden, um die optimale Lösung zu finden. Holz biete dabei eine ganze Reihe an Vorteilen: zum Beispiel weniger energieintensive Verarbeitung, günstige Auswirkungen auf die Ökobilanz, Wiederverwendung, besondere Eignung für die Digitalisierung der Planungs- und Fertigstellungsprozesse, schnelle Bauabläufe und lärm- und emissionsarme Baustellen aufgrund eines hohen Vorfertigungsgrads.
Als Strategie für klimagerechtes Bauen setze das Bundesland Baden-Württemberg daher durch die Holzbau-Offensive seit 2018 innovative und wirkungsvolle Anreize und Impulse für eine klimaschonende und nachhaltige Baukultur. Im Zuständigkeitsbereich der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung kämen Holz- und Holz-Hybridkonstruktionen seit vielen Jahren zum Einsatz. Im neuen Energie- und Klimaschutzkonzept für Landesliegenschaften sei festgelegt, dass der Einsatz klimagerechter Baustoffe wie bei Holz- und Holz-Hybridkonstruktionen weiter gestärkt werden solle. Der Holz-Hybridbau sei für gewerbliche Vorhaben, mehrgeschossiges Bauen und vielfältige Sonderbauten gleichermaßen geeignet wie für den weiter verbreiteten, kleiner dimensionierten Wohnbau. Der Holz-Hybridbau habe sich in den vergangenen Jahren insbesondere in Baden-Württemberg von einer Nischenbranche zu einer nachhaltigen und wirtschaftlichen Alternative im Bausektor entwickelt. Beispiele aus dem Holz Innovativ Programm (HIP) seien mehrgeschossige Bürogebäude wie das Landratsamt Waiblingen oder Wohn-Hochhäuser wie das BUGI 52 in Freiburg.
Zudem befasste sich der Ausschuss Christiane Staab zufolge mit innovativen Bauarten und Baustoffen sowie den dafür erforderlichen Genehmigungen. In der Landesbauordnung werde zwischen geregelten und ungeregelten Bauarten und Bauprodukten unterschieden. Ungeregelte, also nicht in den Technischen Bestimmungen aufgenommene Bauarten und Bauprodukte müssten demnach eine Zulassung erhalten, um eingesetzt werden zu dürfen. Ein Schwerpunkt der Beratung des Themas habe auf der Anwendung von ultrafestem Beton (Ultra High Performance Concrete) gelegen. Dabei handele es sich um Beton, der im Gegensatz zu „Normalbeton“ über weitere Zusatzstoffe verfüge und damit besondere Produkteigenschaften wie besonders hohe Dichtigkeit und Festigkeit habe.
Nach Angaben der Landeregierung seien im Jahr 2022 von der Landesstelle für Bautechnik 172 dieser innovativen Verfahren genehmigt worden, zum Beispiel im Bereich Betonbau, Dämmstoffe, Brandschutz und Fassadenbau. Individuelle Betrachtungen neuer Bauarten und Baustoffe seien unerlässlich. Die Landesbauordnung biete mit der Zustimmung im Einzelfall (ZiE) bzw. der vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung (vBG) für ein einzelnes Bauvorhaben die notwendigen Instrumente an. Damit würden Abweichungen von den geltenden Technischen Baubestimmungen ermöglicht. Neu entwickelte Bauprodukte könnten so, unter Gewährleistung eines ausreichenden Sicherheitsniveaus, eingesetzt werden, lange bevor die Produktentwicklungen Eingang in das technische Normenwerk gefunden hätten. Diese Verfahren seien bereits in zahlreichen Fällen für die Entwicklung und Markteinführung innovativer, sicherer und erfolgreicher Bauprodukte und Bauarten genutzt worden, fasste Staab die Ausführungen zusammen.