In der Sitzung am 25. April 2024:
Finanzausschuss berät über neue Richtlinien für Förderung von Bau und Sanierung von Vereinssportanlagen
Stuttgart. Der Finanzausschuss des Landtags hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 25. April 2024, mit den vom Parlament geforderten neuen Richtlinien bei Zuwendungen für den Bau und die Sanierung von Vereinssportanlagen befasst. Das Staatsministerium kam nun der in dem Beschluss enthaltenen Forderung nach, den Abgeordneten über die veranlassten Maßnahmen zu berichten. Das hat der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Martin Rivoir, mitgeteilt.
Nach Angaben Rivoirs hatte der Rechnungshof in seiner Denkschrift 2022 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes das Verfahren für Zuwendungen kritisiert. Der Rechnungshof hatte untersucht, wie das Land das Förderverfahren in den Jahren 2017 bis 2021 mit einem Gesamtvolumen von 85,4 Millionen Euro durchführte und wie die Sportbünde und Sportvereine als Zuwendungsempfänger die Fördervorhaben umsetzten. Die Rechnungsprüfer seien zu dem Ergebnis gekommen, dass bei der Vereinssportanlagenförderung der sich aus den gestellten Förderanträgen ergebende Mittelbedarf seit vielen Jahren das Volumen der bewilligten Zuwendungen übersteige. Eingehende Förderanträge würden daher regelmäßig mehrere Jahre zurückgestellt, bevor sie bewilligt werden.
Der Landtag hatte Rivoir zufolge daraufhin im November 2022 einen mehrere Punkte umfassenden Beschluss gefasst. Unter anderem sehe dieser vor, dass die Landesregierung darauf hinwirken solle, dass die Sportbünde die für die Vereinssportanlagen veranschlagten Mittel tatsächlich hierfür verwenden. Außerdem solle laut Beschluss sichergestellt werden, dass aus Gründen der Gleichbehandlung Sportfördermittel landesweit nach einheitlichen Maßstäben gewährt werden.
Das Staatsministerium habe Rivoir zufolge mitgeteilt, dass vom Landessportverband Baden-Württemberg eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden sei, in der alle drei Sportbünde mit Präsident, Geschäftsführer und Bauberater sowie Vertreter des Landessportverbands vertreten gewesen seien. Als Ergebnis sei unter anderem festgelegt worden, dass eine angemessene Eigenbeteiligung der Vereine von in der Regel 15 Prozent eingefordert werde, Anträge zur Förderung von Luftsportvereinen und des Skisports zugelassen würden, vereinseigene Schwimmbäder sowie Spielfeldbarrieren gefördert würden und für die Förderung von Flutlichtanlagen eine einheitliche Förderobergrenze von bis zu 35.000 Euro festgelegt werde. Von den Sportbünden sei zudem ein neues, selbst entwickeltes, onlinebasiertes Fördermodul „Sportstättenbau“ eingerichtet worden, das drei unterschiedliche Altsysteme ablösen werde. Mit diesem Modul werde es künftig möglich sein, für jeden der drei Sportbünde die vereinheitlichten Dokumente abzurufen und zu verwenden, fasste Martin Rivoir die Ausführungen zusammen.
Weiter sehe der Beschluss vor, dass eine Förderung nur unter der Voraussetzung gewährt werde, dass keine Überförderung seitens der öffentlichen Hand erfolge. Laut Ministerium sei bei Projektförderungen dem Förderantrag eine aufgegliederte Darstellung der zuwendungsfähigen Ausgaben des Vorhabens mit einer Übersicht über die Finanzierung dieser Ausgaben (Kosten- und Finanzierungsplan für Projektförderungen), eine summarische Darstellung der übrigen mit dem Vorhaben zusammenhängenden, aber nicht zuwendungsfähigen Ausgaben und eine Übersicht über die Finanzierung dieser Ausgaben sowie eine Erklärung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde, beizufügen.
Die Bewilligung werde auf Basis der vorgelegten und geprüften Finanzierungsübersichten vorgenommen. Der nach Abschluss eines Vorhabens vorzulegende Verwendungsnachweis weise alle Soll- und Ist-Ausgaben sowie die jeweiligen Gegenfinanzierungen aus. Bisher seien im Verwendungsnachweis lediglich die Ist-Ausgaben sowie die Gegenfinanzierungen ausgewiesen worden. Künftig sei mit Prüfung des Verwendungsnachweises und bei Endabrechnung des Vorhabens ein Abgleich zu den Antrags- und Bewilligungsangaben in einem Dokument möglich. Zudem werde der Forderung nachgekommen, dass künftig ausschließlich Verwendungsnachweise anerkannt werden, die den rechtlichen Vorgaben entsprechen.