Im Landwirtschaftsausschuss:
Ausschussmitglieder bewerten Volksantrag „Ländle leben lassen – Flächenfraß stoppen“
Stuttgart. Der Ausschuss für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 3. Juli 2024, mit dem Volksantrag „Ländle leben lassen – Flächenfraß stoppen“ befasst. „Der Ausschuss begrüßt den Volkantrag und stimmt den Initiatoren in vielen Punkten zu. In seiner aktuellen Fassung wurde der Antrag jedoch einstimmig abgelehnt“, teilte der Ausschussvorsitzende Martin Hahn (Grüne) mit.
Am 1. März 2024 wurden 53.276 Unterschriftenformulare des von mehr als 20 Umwelt-, Naturschutz- und Landwirtschaftsverbänden initiierten Volksantrages „Ländle leben lassen – Flächenfraß stoppen“ an den Landtag von Baden-Württemberg übergeben. In der Folge fand am 14. Juni eine öffentliche Anhörung im Plenarsaal des Landtags von Baden-Württemberg unter Beteiligung von fünf Fachausschüssen des Landtags statt. Die Antragstellenden fordern unter anderem eine gesetzliche Verankerung von verbindlichen Obergrenzen für den Flächenverbrauch, die bis 2035 die Netto-Null garantieren, die Einführung von höheren Mindestbaudichten in Regionalplänen sowie einen besseren Schutz fruchtbarer Böden vor Überbauung. Nun wurde der Volksantrag im Landwirtschaftsausschuss beraten, so Hahn.
Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) habe Hahn zufolge im Ausschuss hervorgehoben, dass sich die Regierungsfraktionen im Koalitionsvertrag bereits darauf verständigt haben, den Freiflächenverbrauch auf max. 2,5 Hektar pro Tag und bis 2035 auf Netto-Null zu reduzieren. Dafür brauche es Anreize, wie sie etwa im Biodiversitätsstärkungsgesetz enthalten seien. Durch Kompensationen werde die Neuversiegelung von Flächen, die in manchen Fällen trotzdem nötig sein werde, möglichst nachhaltig gestaltet. Zudem werde man landwirtschaftliche Flächen einem verstärkten Prüfprozess unterziehen und stärker unter Schutz stellen, da diese besonders von Bebauungsplänen bedroht seien. Es sei ein langer Prozess, den Freiflächenverbrauch im Land zu reduzieren, bei dem sich alle Beteiligten anstrengen müssten.
Die Ausschussmitglieder betonten laut Hahn, dass trotz der Ablehnung dieser Grundfassung des Volksantrags dieser einen wichtigen Punkt getroffen habe. „Fraktionsübergreifend ist man sich einig, dass die Initiatoren des Volksantrags ein Thema ansprechen, das auf die Tagesordnung gehört“, sagte der Ausschussvorsitzende. „Wir müssen mit Blick auf den Klimawandel nachhaltiger mit unseren Flächen umgehen und die Flächeninanspruchnahme besser steuern.“ Vonseiten der Regierungsfraktionen sei im Ausschuss betont worden, es müsse sorgsamer mit dem begrenzten Gut der Fläche umgegangen werden, für die Biodiversität, aber auch um unabhängig von internationalen Nahrungsketten und importierten Energien zu bleiben. Dazu sei ein Portfolio aus gesetzlichen, planerischen und operativen Maßnahmen notwendig.
Die Oppositionsfraktionen hätten im Ausschuss betont, dem Volksantrag in vielen Punkten zuzustimmen, so Hahn. Man verwehre sich allerdings gegen eine zu starre Fixierung einzelner Maßnahmen, die in die Kompetenzen der Kommunen eingreife. Die Rückführung des Flächenverbrauchs könne nur gemeinsam mit den Kommunen gelingen. Die Umsetzung der Innenentwicklung, der Verzicht auf Neuplanungen im Außenbereich sowie die Rücknahme von Bebauung durch Entsiegelung finde in den Kommunen vor Ort statt.