In der Sitzung am 12. Juni 2024
Ausschuss für Landesentwicklung berät über Realisierungsprämie, Mietpreise und Baugenehmigungen
Stuttgart. Der Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 12. Juni 2024, mit der Realisierungsprämie für Neubauten, der Überwachung von Mietpreisen sowie der Bearbeitungsdauer von Bauanträgen befasst. Das teilte die Vorsitzende des Gremiums, die CDU-Abgeordnete Christiane Staab, mit.
Nach Angaben der Vorsitzenden befasste sich das Gremium auf Antrag der SPD-Fraktion mit dem aktuellen Stand der Realisierungsprämie. Die Fraktion habe in Erfahrung bringen wollen, wie die Arbeit an der Prämie seit letztem Jahr gediehen sei, wie diese Prämie ausgestaltet sein solle und woraus sich aus Sicht der Landesregierung der Bedarf für eine solche zusätzliche Maßnahme ergebe. Staab zufolge teilte das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen mit, dass mit der Einführung der Prämie beabsichtigt werde, auf die sich insgesamt deutlich abschwächende Neubautätigkeit im Wohnungsbausektor zu reagieren, die zu späteren Fertigstellungen, zur vorläufigen Zurückstellung und auch zur Aufgabe vieler Bauvorhaben geführt habe. So sei die Zahl der Baugenehmigungen für Neubauwohnungen im Südwesten im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 32 Prozent gesunken.
Das Ministerium sehe es nach eigenen Angaben als richtig an, flankierende Förderanreize wie die Realisierungsprämie zu setzen, um die zeitnahe Schaffung von neuen sozial gebundenen Wohnungen zu gewährleisten. Die Prämie sei als Zusatz zur Basisförderung für sozial gebundenen Wohnraum angedacht und solle ein Beitrag zu einer Stabilisierung des Antragsgeschehens sein. Die Pläne des MLW sähen vor, dass eine Realisierungsprämie für bezugsfertige Wohneinheiten gewährt werden könne, die neu errichtet, neu erworben oder unter wesentlichem Bauaufwand zusätzlich geschaffen wurden. Die Förderhöhe solle 6.000 Euro pro Wohneinheit betragen. Für selbst genutztes Wohneigentum sei eine Höhe von 20.000 Euro pro Wohneinheit vorgesehen. Das Ministerium rechne mit einem jährlichen Mittelabruf aufgrund der Gewährung der Realisierungsprämie in Höhe von ca. 60 Millionen Euro, fasste Christiane Staab die Ausführungen zusammen.
Auf Antrag der Fraktion FDP/DVP beriet der Ausschuss zudem über das Thema „Systematische Überwachung von Mietangeboten – Datenerhebung der Firma M.“ Der Vorsitzenden zufolge führten die Antragsteller aus, dass einige Kommunen Vermieter ausspähten und ihre Angebote an den Pranger zu stellten. Offensichtlich werde hierzu ein „Service“ der vom Land geförderten Firma M. genutzt und in einer Art Schleierfahndung online Mietangebote gescannt. Auf Grundlage der so gewonnenen Daten würden Vermieter angeschrieben und mutmaßlich zu hohe Mieten angemahnt. Die Fraktion habe das Abmahnverhalten als „mehr als fragwürdig“ bezeichnet.
Die Landesregierung habe geantwortet, sie habe die 89 Städte und Gemeinden im Anwendungsbereich der Mietpreisbremse angeschrieben und um Stellungnahme zu den Fragen des Antrags gebeten. Die Stadt Stuttgart habe geantwortet, dass private Dienstleister lediglich die Sammlung öffentlich zugänglicher Daten übernehmen. Die Stadt Esslingen habe erklärt, die Dienstleistung der Firma M. diene der Stadt Esslingen in erster Linie dazu, einen Überblick über den Mietwohnungsmarkt zu erhalten. Für die Stadt Ludwigsburg stehe eine Erhebung und Auswertung zum Ludwigsburger Mietwohnungsmarkt mit einer Analyse der online angebotenen Wohnungen im Fokus. Es werde hierfür auf öffentlich zugängliche Daten zurückgegriffen.
Ebenfalls auf Antrag der Fraktion FDP/DVP befasste sich der Ausschuss mit Bearbeitungszeiten von Bauanträgen. Die Fraktion habe argumentiert, dass u.a. von Bauherren oft die Bearbeitungsdauer von Bauanträgen als ein zentrales Problem beim Bauen genannt werde. Eine Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren könnte durch eine ausgedünnte Landesbauordnung (LBO) erreicht werden. Auch hätten in der Vergangenheit einige Bundesländer versucht, eine Beschleunigung durch die Einführung einer sogenannten Genehmigungsfiktion, also die beantragte Genehmigung nach Ablauf der für die Entscheidung festgelegten Frist als erteilt gelten zu lassen, zu erreichen. Die Landesregierung habe mehrfach eine große LBO-Reform angekündigt, jedoch ohne bisher eine Novelle vorzulegen oder Eckpunkte bekannt zu geben. Daher halte es die Fraktion für fraglich, ob die Landesregierung plane, auch in Baden-Württemberg die Genehmigungsfiktion für Bauanträge einzuführen.
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen habe erklärt, ihm sei die Kritik über die Dauer baurechtlicher Genehmigungsverfahren bekannt. Die Gründe für überlange Verfahrensdauern seien vielseitig und teils auf formelle Anforderungen als auch materiell-rechtliche Anforderungen des Baugenehmigungsverfahrens zurückzuführen. Aus diesem Grund werde das Ministerium im Zuge der bevorstehenden Reform Vorschläge zur Änderung der Landesbauordnung (LBO) unterbreiten. Neben dem Abbau baulicher Standards solle die Reform auch Maßnahmen zur Optimierung und Beschleunigung baurechtlicher Verfahren umfassen. Den Sinn und Zweck einer Genehmigungsfiktion halte das Ministerium grundsätzlich für vorhabenneutral. Eine Beschränkung auf konkrete, im Regelfall weniger komplexe Bauvorhaben sei möglich, so Staab.