In der Sitzung am 8. Mai 2024:
Ausschuss für Landesentwicklung befasst sich mit Umsetzung von Beschlüssen der 142. Bauministerkonferenz
Stuttgart. Der Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 8. Mai 2024, mit der Umsetzung der Beschlüsse der 142. Bauministerkonferenz (BMK) in Baden-Württemberg, einem Antrag der Fraktion Grüne, befasst. Das hat die Vorsitzende Christiane Staab (CDU) mitgeteilt.
Nach Angaben Staabs hätten die Antragsteller mit ihrem Antrag die Umsetzung der auf der BMK erhobenen Forderungen auf Landesebene und den Stand der Überlegungen auf Seiten der zuständigen Ministerien ermitteln wollen. In einem Positionspapier seien bei der BMK verschiedene Beschlüsse gefasst, Forderungen gegenüber der Bundesregierung artikuliert und die Themen Umbau, Sanierung und Aufstockung in den Fokus gerückt worden. Dies sei insbesondere relevant vor dem Hintergrund der angestrebten Klimaneutralität Baden-Württembergs ab 2040 und der gesetzlich verankerten Sektorziele. Hier habe die Landesregierung besonders die energetische Sanierung, den Erhalt und die Ertüchtigung des Gebäudebestands als wichtige Maßnahmen identifiziert. „Im Ausschuss wurde das einhellig begrüßt“, berichtete Staab.
Das Ministerium habe in der Beantwortung dargelegt, dass nach Wegen gesucht werden solle, wie die Weiternutzung von Bestandsgebäuden wirtschaftlich attraktiv gestaltet werden könnte, so dass typische finanzielle Risiken einer Sanierung im Bestand ausgeglichen würden. Die Weiternutzung von bestehenden Gebäuden anstelle eines Ersatz-Neubaus trage signifikant dazu bei, Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) aus der Bautätigkeit zu verringern. Mit der Lebenszyklusbetrachtung könnten die Umweltwirkungen von Gebäuden während ihres gesamten Lebenszyklus ermittelt werden. Der Lebenszyklus umfasse die Herstellung und den Transport der eingesetzten Produkte und technischen Anlagenteile, die Errichtung und Nutzung und den späteren Rückbau der Gebäude sowie die daran anschließende Verwendung, Verwertung und Entsorgung. Durch den Erhalt des Gebäudebestands müssten die Treibhausemissionen für die Herstellung und den Transport der verbleibenden Baumaterialien und die Errichtung nicht mehr aufgewendet werden. Diese „Graue Energie“ könne nach dem Positionspapier der BMK im Sinne des Klimaschutzes zu einer „Goldenen Energie“ werden, in dem dieser Vorteil entsprechend bei der Ökobilanzierung gegenüber Neubauten umfassend berücksichtigt würde.
Nach Angaben Staabs habe die BMK unter baden-württembergischem Vorsitz Leitlinien zur Fortschreibung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der Förderstandards auf Basis von Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) veröffentlicht und in der „Stuttgarter Erklärung“ zentrale Eckpunkte für die Fortschreibung des GEG formuliert habe. Darin fordere die BMK von der Bundesregierung unter anderem, neben dem bisherigen Standard-Ansatz einen individuellen, technologieoffenen Zielerreichungsplan (was die THG-Emissionen angeht) als ordnungsrechtliche Alternative im GEG zu etablieren. Derzeit sei die Lebenszyklusbetrachtung im Bundesförderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ eine Förderbedingung und gelte somit auch für geförderte Neubauten in Baden-Württemberg. Zudem sei die Lebenszyklusbetrachtung im Planungswerkzeug N!BBW, das vom Ministerium zur Verfügung gestellt werde, eines von zehn Nachhaltigkeitskriterien.
Ministerin Razavi habe dargelegt, so die Ausschussvorsitzende, dass es grundsätzlich darum gehe, Maßnahmen für ein kostengünstigeres Bauen zu ergreifen. Es müsse schneller geplant, schneller genehmigt und bauliche Standards abgesenkt werden. Auch solle die Digitalisierung genutzt werden, um schneller zu werden. Insgesamt habe die Bauministerkonferenz unter dem Vorsitz Baden-Württembergs große Schritte gemacht. Überdies sei einstimmig ein sog. „Belastungsmoratorium“ verabschiedet worden, das verhindern solle, dass sich Bauen verteuere. Die Vorschläge zur Änderung der Landesbauordnung seien derzeit in der Ressortabstimmung und würden dann in einer Anhörung noch ausführlich diskutiert.
Weitere Themen in der Sitzung waren die Fortsetzungen der Beratungen zu den Anträgen „Flächenbesitzverhältnisse und Bodenpolitik in Baden-Württemberg“, ein Antrag der SPD und das „Versagen des Landes beim Runden Tisch Wohnbau“ (FDP/DVP). Außerdem „Flächenmanager“ (AfD), die „Rolle der Regionalverbände in der Innenstadtentwicklung vor dem Hintergrund des Planungsgebots“ (FDP/DVP), der „Sachstand der Entschlackung der Landesbauordnung und Auswirkungen auf die Bautätigkeit in Baden-Württemberg“ (AfD) sowie „Wohnraummangel und Ausbildungswohnheime“ (AfD).