In der Sitzung am 13. März 2024:
Bekämpfung illegalen Glücksspiels: Innenausschuss debattiert über Maßnahmen und Entwicklung
Stuttgart. Der Ausschuss des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 13. März 2024, auf Antrag der Fraktion CDU über die aktuelle Lage des illegalen Glücksspiels in Baden-Württemberg beraten. Besonders in einem Spielbereich stellte die Polizei in den vergangenen Jahren eine Zunahme der Verstöße fest. Das hat der Ausschussvorsitzende Ulli Hockenberger (CDU) mitgeteilt.
Nach Angaben des Vorsitzenden wollten die Antragsteller vom Innenministerium unter anderem wissen, welche Formen des illegalen Glücksspiels es gibt und wie viele Straftaten im Zusammenhang mit illegalem Glücksspiel in den letzten fünf Jahren in Baden-Württemberg registriert wurden. Laut Ministerium beinhalte der unerlaubte Glücksspielmarkt vor allem Sportwetten, virtuelle Automatenspiele, Online-Poker, Online-Casinospiele, Zweitlotterien und sonstige Glücksspiele. Bei den polizeilich festgestellten Fällen von verbotenen Glücksspielen handele es sich überwiegend um Geldspielgeräte ohne oder mit erloschener Zulassung sowie um manipulierte Geräte.
Außerdem seien internetbasierte Glücksspielplattformen oder elektronische Spielgeräte, sogenannte Fun Games und Fun4Four-Geräte, oft von illegalem Glücksspiel betroffen. Seit dem Frühjahr 2022 hätten die Polizeipräsidien landesweit deutlich mehr manipulierte Fun Game-Geräte sowie zuletzt auch Fun4Four-Geräte festgestellt. Im Jahre 2022 habe der illegale Glücksspielmarkt in Deutschland, gemessen an den Bruttospielerträgen, rechnerisch etwa 815 Millionen Euro betragen. Das entspreche sechs Prozent des Gesamtvolumens des deutschen Glücksspielmarkts. Delikte im Bereich des unerlaubten Glücksspiels umfassen Hockenberger zufolge in der polizeilichen Kriminalstatistik die Paragrafen 284 (unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels), 285 (Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel) sowie 287 Strafgesetzbuch (unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie oder einer Ausspielung). In Betracht kommen könne je nach konkreter Tatbegehung auch Betrug, Geldwäsche und/oder Steuerhinterziehung, sagte der Ausschussvorsitzende.
Insgesamt lägen die Fälle des unerlaubten Glücksspiels in Baden-Württemberg auf einem niedrigen Niveau, habe das Innenministerium mitgeteilt. Jedoch seien die Fälle in den letzten fünf Jahren kontinuierlich angestiegen. Im Jahre 2022 (209 Fälle) sei eine Zunahme von 280 Prozent im Vergleich zum Jahre 2018 (55 Fälle) zu verzeichnen gewesen, was vor allem auf einen Anstieg der Straftaten in Zusammenhang mit Paragraf 284 StGB (318 Prozent) zurückzuführen sei (2018: 32 Fälle, 2022: 134 Fälle). Die Straftaten in Verbindung mit Paragraf 285 StGB stiegen ebenso in den letzten fünf Jahren um 241 Prozent (2018: 22 Fälle, 2022: 75 Fälle). Auf die Frage, ob Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass eine Zunahme des illegalen Glücksspiels aufgrund des Inkrafttretens des Glücksspielstaatsvertrags stattgefunden habe, habe das Ministerium geantwortet, dass hierfür laut der „Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL)“ keine Anhaltspunkte vorliegen. Im Gegenteil sei der Anteil des illegalen Marktes am Gesamtmarkt zwischen 2020 auf 2021 von 13 auf sieben Prozent bzw. von 2021 und 2022 von sieben auf sechs Prozent gesunken.
Bei der Debatte in der Sitzung sei insbesondere darüber diskutiert worden, mit welchen Maßnahmen der illegale Glücksspielmarkt weiter eingedämmt werden könne. Die CDU-Fraktion habe darauf hingewiesen, dass sich der Markt zwar insgesamt auf einem niedrigen Niveau bewege, man diesen aber trotzdem im Auge behalten müsse. Die FDP/DVP-Fraktion habe erklärt, sie vernehme Hinweise, dass unerlaubtes Glücksspiel zunehme. FDP/DVP und SPD hätten wissen wollen, mit welchen Maßnahmen das Innenministerium diese Entwicklung stoppen wolle. Strobl habe in seiner Antwort auf die Beobachtungen der GGL verwiesen, wonach der Markt leicht gesunken sei. Polizeiliche Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels seien etwa die Beschlagnahme von Geld und Gegenständen, die Beschlagnahme oder Pfändung von Konten sowie steuerrechtliche Maßnahmen. Vertreterinnen des Innen- und Wirtschaftsministeriums hätten erläutert, dass eine flächendeckende Kontrolle zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels nicht möglich sei. Dafür fehle in den zuständigen Behörden das Personal, fasste Hockenberger die Debatte zusammen.