In der Sitzung am 26. September
LFK-Präsident berichtet im Ständigen Ausschuss über KI als wirksames Mittel im Kampf gegen strafbare Inhalte
Stuttgart. Der Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK), Dr. Wolfgang Kreißig, war am Donnerstag, 26. September 2024, zu Gast in der Sitzung des Ständigen Ausschusses. Er berichtete den Abgeordneten über den Einsatz von KI als wirksames Tool gegen strafbare Inhalte im Internet und die Rolle der Medienanstalten bei der Regulierung von Plattformen nach dem Digital Services Act. Das teilte der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses, der AfD-Abgeordnete Ruben Rupp, mit.
Nach Angaben Rupps stellte Dr. Kreißig den Abgeordneten das Tool KIVI vor, das im Auftrag der Landesanstalt für Medien NRW entwickelt wurde und inzwischen von der LFK und allen anderen Medienanstalten eingesetzt wird. Mit dem Tool könnten Rechtsverstöße im Internet gesucht und bearbeitet werden. Das Tool untersuche über eine API-Schnittstelle ausgewählte Plattformen und Webseiten nach unzulässigen und entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten, derzeit unter anderem bei YouTube, X und Telegramm. Aktuell noch nicht durchsucht würden die sozialen Netzwerke Facebook und Instagram, da der Meta-Konzern den Medienanstalten keine Schnittstelle zur Verfügung stelle, über das sie das Tool einsetzen könnten. Bislang habe das KIVI-Tool über 12.500 potentielle Verstöße identifiziert, die von Mitarbeitenden der Medienanstalten überprüft und bestätigt wurden. Alle vom KIVI-Tool identifizierten Fälle würden über eine Schnittstelle an das Bundeskriminalamt weitergeleitet, das die Fälle dann zur weiteren Bearbeitung den zuständigen Landeskriminalämtern und Landesmedienanstalten zuweise.
Vorteile des KI-Tools seien Dr. Kreißig zufolge eine automatisierte Identifikation von Rechtsverstößen im Internet, eine automatisierte Zuweisung an die zuständige Medienanstalt, die Verhinderung von Doppelbearbeitungen und eine Verringerung der psychischen Belastung für Mitarbeitende im Monitoringbereich durch Schutzfunktionen wie beispielsweise einen Unschärferegler bei drastischen Gewaltinhalten, fasste Rupp die Ausführungen des LFK-Präsidenten zusammen. Dr. Kreißig habe den Einsatz von KIVI als „riesigen Schnitt nach vorne bezeichnet“. Mithilfe der KI könnten viel mehr Fälle überprüft und identifiziert werden als früher, als dies händisch geschehen musste.
Dr. Kreißig habe in seinem Bericht auch die Auswirkungen durch den Digital Services Act (DSA) und das Digitale-Dienste-Gesetz (DGG) erläutert. Gemäß DGG seien die Medienanstalten gemeinsam mit der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz für die Durchsetzung von Art. 28 Abs. 1 DSA (Jugendschutz) zuständig. Anbieter von Vermittlungsdiensten seien bereits jetzt mit Anordnungsverfahren dazu aufgefordert, rechtswidrige Inhalte zu entfernen. Mit Inkrafttreten des DDG und dem 5. Medienänderungsstaatsvertrag eröffneten sich der LFK weitere Verfahrenswege.
Dem stellvertretenden Vorsitzenden Rupp zufolge zeigten sich die Abgeordneten in der Sitzung sehr interessiert, über die Möglichkeiten des KI-Tools zu erfahren. Sie hätten sich danach erkundigt, ob die LFK vom Land Baden-Württemberg Unterstützung bei der Anwendung benötige, zum Beispiel bei personellen Fragen. Außerdem hätten die Abgeordneten ebenfalls betont, wie wichtig es sei, strafbare Inhalte aus dem Internet zu entfernen.