Landtag von Baden-Württemberg: Nutzungskonzept soziale Netzwerke
Der Landtag von Baden-Württemberg ist die demokratische Volksvertretung von Baden- Württemberg. Der Landtag übt die gesetzgebende Gewalt (Legislative) aus und überwacht die Ausübung der vollziehenden Gewalt (Exekutive). Der Landtag kann mit der Mehrheit der anwesenden Abgeordneten Gesetze beschließen. Die Landesverfassung kann vom Landtag geändert werden. Eine weitere wesentliche Aufgabe des Landtags besteht in der Wahl anderer Verfassungsorgane.
Um eine transparente Kommunikation des parlamentarischen Geschehens zu garantieren, ist im Landtag von Baden-Württemberg das Referat III/3 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mit der Aufgabe betraut, über alle relevanten Abläufe zu informieren. Hierzu gibt es im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit klassische Instrumente wie Pressemeldungen, Broschüren, Faltblätter und Dokumentationen. Darüber hinaus nutzt der Landtag digitale Formate wie unsere Webseite und Soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter, Instagram und YouTube.
Mit diesem Nutzungskonzept übernimmt der Landtag von Baden-Württemberg, der Richtlinie „Nutzung Sozialer Medien durch öffentliche Stellen“ des Landesdatenschutzbeauftragten entsprechend, die von ihm formulierte Verantwortung und Vorbildfunktion öffentlicher Stellen.
1. Vom Landtag genutzte Social-Media-Kanäle
Der Landtag nutzt die weltweit bekanntesten sozialen Netzwerke Facebook, Twitter, Instagram und Youtube. Sie dienen der Erstellung von Profilen zur Darstellung der eigenen Person, von Unternehmens- und Behördenseiten zur geschäftlichen Präsenz sowie von Gruppen zur privaten Diskussion gemeinsamer Interessen. Die Profile können durch Freundschaftsanfragen untereinander vernetzt werden. Öffentliche Profile können eine unbeschränkte Anzahl von Abonnentinnen und Abonnenten haben. Vorteile sind der hohe Bekanntheitsgrad und die enorme Reichweite der genannten sozialen Medien. Ohne ihre Nutzung wäre es für den Landtag aufwändiger bis unmöglich, jüngere Zielgruppen zu erreichen, unmittelbare Reaktionen des Publikums zu erhalten und mit den am Parlamentarismus interessierten Menschen zu interagieren.
2. Zweck der Nutzung
Mit der Einrichtung der Social-Media-Fanseiten des Landtags von Baden-Württemberg werden die klassischen Instrumente der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit – wie etwa Pressemeldungen, Pressekonferenzen, die Darstellung auf der Homepage, Printprodukte und die Dauerausstellung für Bürger – sinnvoll ergänzt. Gerade im Hinblick auf die Zielgruppe der jüngeren Menschen haben wir festgestellt, dass diese Generation besser und direkter über Soziale Medien als über andere Kanäle zu erreichen ist. Insbesondere sind wir als demokratische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger von Baden-Württemberg auf eine Verbreitung an alle Altersgruppen und in allen von den Bürgerinnen und Bürgern genutzten Formen angewiesen. Dies kann die schwindende Zahl der Tageszeitungsleserinnen und -leser nicht mehr gewährleisten. Eine Verbreitung über die neuen digitalen Kanäle ist daher unerlässlich.
3. Art und Umfang der Nutzung
Die Social-Media-Fanseiten stellen den Nutzerinnen und Nutzern landtagsrelevante, aktuelle Informationen bereit und dienen dem Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit als zusätzlicher Kommunikationskanal. Plenarsitzungen, Ausschüsse, Untersuchungsausschüsse, Veranstaltungen, politische Bildungsangebote, Öffnungszeiten, allgemeine Kontaktdaten und ausgewählte Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner des Landtags von Baden-Württemberg werden dargestellt.
Regelmäßige Inhalte sind:
- Überparteiliche Informationen zu Plenarsitzungen, Ausschüssen, Untersuchungsausschüssen, Enquetekommissionen etc.
- Überparteiliche Veranstaltungshinweise sowie Berichte von Veranstaltungen
- Überparteiliche Beiträge aus dem Landtag mit Fotos bzw. Videos
- Überparteiliche Beiträge zu Veranstaltungen im Landtag oder in Kooperation mit dem Landtag von Baden-Württemberg
- Überparteiliche Beträge zur Arbeit des Landtags
- Überparteiliche Beiträge zur (landes-) politischen Bildung sowie zu aktuellen, im Landtag behandelten Themen.
- Überparteiliche Beiträge über interparlamentarische Zusammenarbeit.
Alle Beiträge werden öffentlich gemacht, so dass eine besondere Registrierung (z.B. Like der Seite / Beitritt zu einer geschlossenen Gruppe o.ä.) der Nutzerinnen und Nutzer nicht erforderlich ist.
4. Verantwortlichkeiten für die redaktionelle/technische Betreuung
Die Verantwortlichkeit für die redaktionelle Betreuung liegt bei der Präsidentin des Landtags von Baden-Württemberg und der Direktorin des Landtags sowie der Referatsleitung Öffentlichkeitsarbeit (landtagspressestelle@landtag-bw.de).
4.1 Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten
Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für den Betrieb der Social-Media-Kanäle des Landtags liegt bei der Direktorin des Landtags.
5. Alternative Kontaktmöglichkeiten
Abgesehen von den sozialen Netzwerken gibt es weitere Möglichkeiten, mit dem Landtag von Baden-Württemberg in Kontakt zu treten oder Informationen zu erhalten. Informationen können z. B. auch über unsere Webseite unter http://www.landtag-bw.de abgerufen werden.
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
Mit allen Anfragen können Sie sich grundsätzlich an unseren zentralen Posteingang post@landtag-bw.de wenden.
Hinweis: Die Kommunikation per E-Mail erfolgt standardmäßig unverschlüsselt. Dabei ist nicht auszuschließen, dass Dritte Inhalte einer E-Mail zur Kenntnis nehmen können.
- Bei telefonischen Anfragen wenden Sie sich bitte an die +49 711 2063 0
- Besucheradresse / Postanschrift: Konrad-Adenauer Straße 3, 70173 Stuttgart
6. Selbstverpflichtung
Dieses Nutzungskonzept wird im Internet veröffentlicht und regelmäßig von uns im Hinblick auf Erforderlichkeit und Ausmaß der Nutzung evaluiert.