01. Oktober 2020

Im Fokus: Artikel 8 des Grundgesetzes

Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln – so steht es im Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes. „Was genau in diesem kurzen Satz steckt, welche Bedeutung darin für unsere Gesellschaft liegt – auch und gerade in Zeiten einer Pandemie – darüber sprechen wir bei der heutigen WERTSACHEN-Veranstaltung mit unseren Gästen“, kündigt Landtagspräsidentin Muhterem Aras am Donnerstagabend, 1. Oktober 2020, bei ihrer Begrüßung der rund 100 Interessierten im Haus des Landtags an. „In angepasster Form“, wie Aras betont und natürlich unter Beachtung der Hygienevorschriften. Und genau deshalb, wird die Veranstaltung auch live auf Facebook und YouTube übertragen.

„WERTSACHEN – Was und zusammenhält. Das war für mich Motto und Auftrag zugleich. Denn zu Beginn meiner Amtszeit habe ich mir vorgenommen, mit Bürgerinnen und Bürgern über das Grundsätzliche unseres Zusammenlebens, über die Grundwerte unserer Gesellschaft und über unsere freiheitliche Demokratie und ihr Fundament, das Grundgesetz, ins Gespräch zu kommen“, so die Präsidentin.

Artikel 8 ist ein zentrales Grundrecht unserer Demokratie betont Aras. Man nennt es auch das Grundrecht der „Unbequemen“. Als seine Schwester gilt die Meinungsfreiheit. „Zusammen sorgen sie für Freiheit in unserer Demokratie“, sagt Muhterem Aras. Das Grundgesetz schützt den Protest der Straße nicht trotzdem, sondern gerade weil er den Alltag der Politik behindert. „Aus unserer deutschen Geschichte wissen wir, wie groß die Veränderung sein kann, wie stark die politische Kraft sein kann, wenn Bürgerinnen und Bürger sich versammeln, wenn sie gemeinsam protestieren“, legt Aras dar. Wenn Menschen zusammenkommen, dann entsteht Bewegung. Präsidentin Aras: „Ich bin überzeugt: Nur wenn wir zusammenkommen, entsteht Leidenschaft für die Sache. Kann der Funke überspringen. Können wir Menschen uns gegenseitig berühren mit neuen Ideen für unsere Gesellschaft.“

"Gehen Sie nie außer Haus ohne Grundgesetz", so der Rat von Prof. Dr. Susanne Baer, Richterin des Bundesverfassungsgerichts, die den Impulsvortrag hält. Sie stellt u. a. heraus: Die Versammlung als Recht gehört allen Menschen, das Versammlungsrecht hat eine fundamentale Funktion und das Versammlungsrecht darf unbequem sein.

Auf dem Podium diskutieren anschließend Mareike Nieberding, Journalistin SZ-Magazin und Gründerin der überparteilichen Jugendbewegung DEMO, Prof. Dr. Philipp Gassert, Zeithistoriker an der Universität Mannheim sowie Prof. Dr. Susanne Baer. Moderatorin ist Gigi Deppe, ARD-Rechtsredaktion Hörfunk (SWR).