9. Veranstaltung in Stuttgart

Artikel 8 Absatz 1 Grundgesetz
Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Von „68“ über „89“ bis zu Fridays for Future: Die Versammlungsfreiheit ist, ähnlich wie die Meinungsfreiheit, ein Grundrecht, das starke Emotionen hervorrufen kann. Das haben auch die Demonstrationen gegen die Coronaverordnungen deutlich gezeigt.
In jeder Versammlung, in jedem Protest, in jeder Demonstration wohnt die Möglichkeit der Veränderung. Aus unserer deutschen Geschichte wissen wir, wie groß die Veränderungen sein können und welche politische Kraft entstehen kann, wenn Bürgerinnen und Bürger sich versammeln – räumlich an einem Ort, aber auch gedanklich hinter einer gemeinsamen politischen Idee. In jeder Freiheit steckt jedoch auch ihre Begrenzung.
Über die Bedeutung der Versammlungsfreiheit und über ihre Grenzen wollen wir mit Ihnen diskutieren. In diesem Sinne lade ich Sie herzlich ein: Versammeln wir uns! Und diskutieren wir gemeinsam!
Donnerstag, 1. Oktober 2020, 18:30 Uhr
Haus des Landtags, Stuttgart
Beginn der Veranstaltung Grußwort Muhterem Aras
Präsidentin des Landtags von Baden-Württemberg
Musikalischer Beitrag Bläserquintett der Hochschule für Musik Karlsruhe:
Guilherme Brandao, Petar Hristov, Yuria Otaki, Johann Pereira, Teresa Avilla
Impulsvortrag
Prof. Dr. Susanne Baer, LL.M. Richterin des Bundesverfassungsgerichts
Podiumsdiskussion mit Publikumsrunde
- Prof. Dr. Susanne Baer, LL.M. Richterin des Bundesverfassungsgerichts
- Mareike Nieberding, Journalistin SZ-Magazin, Gründerin der überparteilichen Jugendbewegung DEMO
- Prof. Dr. Philipp Gassert, Zeithistoriker, Universität Mannheim
- Moderation: Gigi Deppe, ARD-Rechtsredaktion Hörfunk (SWR)
Musikalischer Beitrag Bläserquintett der Hochschule für Musik Karlsruhe:
Guilherme Brandao, Petar Hristov, Yuria Otaki, Johann Pereira, Teresa Avilla