6. Veranstaltung in Bad Urach

 

Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz
Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
 

Mittwoch, 27. März 2019, 19:30 Uhr
Georg-Goldstein-Schule, Bad Urach
 


 

Der allgemeine Grundsatz der Menschenwürde, aber auch Prinzipien wie Demokratie, Rechtsstaat, Bundesstaat, Sozialstaat und Republik sind in Deutschland unveränderbar. Auch eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat darf daran nicht rütteln. Dafür steht die „Ewigkeitsklausel“ in Artikel 79 des Grundgesetzes. Mit viel Bedacht haben die Mütter und Väter unserer Verfassung damit eine Norm geschaffen, die eine schleichende Aushöhlung dieser Grundsätze verhindern soll.

Das Grundgesetz ist als Werteordnung zu verstehen. Diese Ordnung zu achten, zu schützen und weiterzuentwickeln ist unser aller Aufgabe, nicht zuletzt im Angesicht von sozialen, gesellschaftlichen und globalen Herausforderungen. Darüber wollen wir mit Ihnen am 27. März in Bad Urach gerne sprechen.


 

Musikalische Begrüßung Schulband der Schönbein-Realschule Metzingen 

Grußwort Muhterem Aras Präsidentin des Landtags von Baden-Württemberg

Filmbeitrag Schülerinnen und Schüler der Georg-Goldstein-Schule

Impulsvortrag Scheinbar legale Aushöhlung verhindern: Die „Ewigkeitsklausel“ im Grundgesetz
Prof. Dr. Ursula Münch, Direktorin der Akademie für Politische Bildung, Tutzing
 

Podiumsgespräch

  • Prof. Dr. Ursula Münch, Direktorin der Akademie für Politische Bildung, Tutzing
  • Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Otfried Höffe, Philosoph, Universität Tübingen
  • Schülerinnen und Schüler der Georg-Goldstein-Schule
  • Moderation: Gigi Deppe, ARD-Rechtsredaktion Hörfunk (SWR)

Publikumsrunde

Musikalischer Abschluss Schulband der Schönbein-Realschule Metzingen